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VStabzug, Verb., Waren, Roh-u. Hilfsstoffe und AVEÜR

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letzte Antwort am 21.05.2019 23:52:26 von lll
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lll
Einsteiger
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Nachdem ich Daten von Rechnungswesen in Einkommensteuererklärung übergeben habe,  habe ich eine Fehlermeldung erhalten:

"Die Waren, Roh- u. Hilfestoffe einschl. der Nebenkosten in der Anlage EÜR dürfen nicht kleiner sein, als die entsprechende Summe in der Anlage AVEÜR. Die elektronische Datenübermittlung u. ...Erklärung sind nicht möglich. Korrigieren Sie die Eingaben."

In der AVEÜR unter Rublik "Umlaufvermögen" gibt es keine Angabe zu machen. Unter Rubrik "Anlagevermögen" stimmen alle Angabe.

Das Problem liegt wahrscheinlich an der folgenden Buchung:

Eine Rechnung für eine Beratung habe ich in 2018 erhalten, Rg-Datum vom 2018. Die Rg habe ich in 2019 gezahlt.

Da ich in 2018 VStabzug habe (Rg liegt vor, Leistung erbracht.), habe ich so gebucht:

Beratungkosten an Kreditor 1000 Euro

Vorsteuer an Kreditor 190 Euro

Komischerweise ist der Betrag 1190,- Euro in der ESt-Erklärung in der Anlage EÜR in der Zeile 25 gelandet, als minus 1190,- Euro. Bei Zeile 25 geht es um Waren und ähnliches.

Wenn ich richtig sehe, ist das Ergebnis der Gewinnermittlung korrekt; aber es gibt die o.g. Fehlermeldung.

Ich dachte, dass das Konto "Kreditor" falsch war. Dann ich so gebucht:

Beratungskosten an sonstige Verb. 4/3 Rechner (SKR 04, 3509)

Vorsteuer an sonstige Verb. 4/3 Rechner (SKR 04, 3509)

Jetzt ist das Problem anders: das Ergebnis der Gewinnermittlung ist falsch. Die Verbindlichkeit Euro 1190,- wird nicht abgezogen. Der Gewinn hat 1190,- Euro mehr.

Vielen Dank für die Hilfe.

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0815
Fachmann
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Hallo,

wenn Sie bei einer EÜR mit Verbindlichkeiten buchen möchten oder müssen, beachten Sie bitte Info-Datenbank, Dok.-Nr. 0906049, vor allem:

Achtung: Wichtige Voraussetzungen!

Die Ausgaben können korrekt ermittelt werden, wenn Sie

  • nur die Aufwendungen für Praxisbedarf bzw. die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren mit den in ▶Kapitel 4.1 genannten Gegenkonten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen buchen.

Bis Buchungsjahr 2018:

  • die Kosten und alle anderen Ausgaben nicht mit den in der Übersicht genannten Gegenkonten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sondern zum Zeitpunkt der Zahlung direkt mit Bank- oder Kassenbeleg auf die entsprechenden Kostenkonten buchen.

Ab Buchungsjahr 2019:

  • Kosten und alle anderen Ausgaben stehen neue Konten zur Neutralisierung aufwandswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG bzw. Ergebnisneutrale Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG zur Verfügung. Die Korrektur der aufwandswirksamen Kosten und anderen Sachverhalte zur Verfügung erfolgt immer im Posten verschiedene Kosten.
    • Ein Buchungsbeispiel zur Brutto-Lohnbuchung finden Sie ▶Kapitel 4.5.
    • Ein Buchungsbeispiel zu Anlagegütern finden Sie im ▶Kapitel 4.2.
  • Die Konten für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben finden Sie im ▶Kapitel 4.3

[...]

Kosten

Bis Buchungsjahr 2018

Für Kosten und alle anderen Ausgaben konnten wir die beim Wareneingang gewählte Vorgehensweise nicht realisieren.

Die Betriebsausgaben setzen sich aus unterschiedlichen Posten zusammen. Die Verbindlichkeitskonten können wir aber nur einem Posten zuordnen.

Kosten und andere Aufwendungen müssen für den korrekten Ausweis in der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zum Zeitpunkt der Ausgabe gebucht werden.

Ab Buchungsjahr 2019

Es stehen neue Gegenkonten zur Verfügung, die das Buchen von Kosten und sonstigen Aufwendungen bereits vor Zahlung ermöglichen und in der Gewinnermittlung neutralisieren. Weitere Informationen und Buchungsbeispiele finden Sie im Dokument 1004020 „Neue Konten für ergebniswirksame/ergebnisneutrale sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten“.

In Kürze: Datev kann nur Verbindlichkeiten mit einem Gegenkonto aus der Kontenklasse 5 ohne weiteres Zutun dem Ergebnis korrekt wieder hinzurechnen. Bei Beratungskosten bewegen Sie sich jedoch in der Kontenklasse 6.

Mit dem Konto 3509 kann es nicht funktionieren. Dieses Konto ist für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die aufgrund der 10-Tage-Regelung 2018 als Betriebsausgabe abzuziehen sind, obwohl sie erst im Zeitraum 01. - 10.01.2019 bezahlt wurden (§ 11 Abs. 2 EStG, Info-Datenbank, Dok.-Nr. 5305502).

Die klassiche – und einfachste – Buchungsweise ist:

2018:

190,00 €     1400     an     1480

2019:

1.000,00 €     6825     an     1800

190,00 €     1481     an     1800

Viele Grüße.

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lll
Einsteiger
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Vielen herzlichen Dank für die ausführlichen Erläuterungen! Problem gelöst!!!

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letzte Antwort am 21.05.2019 23:52:26 von lll
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