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LuG: Krankengeld durch Krankenkasse nach Austritt

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letzte Antwort am 21.05.2019 14:41:42 von haskanli
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haskanli
Einsteiger
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Hallo,

ich habe folgenden Fall:

Ein Mitarbeiter ist zum 31.12.2018 ausgeschieden. Er war bis zum 13.01.2019 krank. Es wurde eine Entgeltbescheinigung Krankengeld wegen Krankheit nach Austritt erstellt.

Aufgrund eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht soll der Mitarbeiter zum 31.01.2019 ausscheiden. Es soll laut Vergleich der Dezember nachberechnet werden, nicht aber der Januar! Es soll weiterhin eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes abgerechnet werden.

Was mache ich jetzt mit der Krankheit im Januar? Die 6-wöchige Lohnfortzahlungsfrist hätte an 10. Januar geendet. Wenn laut Vergleich für Januar kein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis besteht, hat dann der Arbeitnehmer auch gegenüber der Krankenkasse keinen Anspruch auf Krankengeld? Dadurch, dass das Austrittsdatum auf den 31.01.2109 gesetzt wird, muss ich den Krankheitszeitraum nach Austritt löschen, was eine Stornierung der Entgeltbescheinigung zur Folge hat.

Die Frage, die sich mir hier stellt, wie müsste ich vom 01.-13. Januar im Kalender buchen? Vom 01.-10. Januar "K" (aber ohne Lohnfortzahlung) und vom 11.-13. Januar "K6"? Oder vom 01.-13. Januar "K6"? Oder vom 01.-13. Januar keine Buchung?

Mit freundlichen Grüßen

Boris Haskanli

DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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Hallo Herr Haskanli,

laut Ihrer Beschreibung muss der Arbeitgeber vom 01.01. - 10.01.2019 keine Lohnfortzahlung tätigen und ein AAG-Antrag ist ebenfalls nicht zu erstellen. Für diesen Zeitraum können Sie den Ausfallschlüssel "KO" buchen.

Da vom 11.01. - 13.01.2019 eine EEL-Bescheinigung erzeugt werden muss, hinterlegen Sie bitte den Ausfallschlüssel "K6".

Fraglich ist jedoch, wie der Zeitraum vom 14.01. - 31.01.2019 zu handhaben ist?

Wenn Sie das Austrittsdatum auf den 31.01.2019 ändern, so wird nun ohne weitere Buchung im Kalender automatisch das Gehalt entsprechend der Stammdaten anteilig berechnet.
Soll für den Zeitraum kein Entgelt mehr berechnet werden, bitte den Bezug in den Stammdaten unter Entlohnung l Bezüge/Abzüge auf 0 Euro setzen oder im Kalender eine weitere Ausfallzeit hinterlegen.

Viele Grüße aus Nürnberg,

Daniela Eichler

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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haskanli
Einsteiger
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Nachricht 3 von 3
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Hallo Frau Eichler,

vielen Dank für Ihre Antwort. die Schlüsselungen im Kalender erscheinen mir ebenfalls so plausibel. Sollte die Krankenkasse mit der korrigierten Entgeltbescheinigung nicht einverstanden sein, wird diese sich sicherlich melden.

Für den Zeitraum ab dem 14. Januar gibt es zum Glück keine Probleme, da der Mitarbeiter nach Stunden abgerechnet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Boris Haskanli

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letzte Antwort am 21.05.2019 14:41:42 von haskanli
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