Hallo zusammen,
es ist jetzt schon mehrfach vorgekommen, dass das abweichende Freischaltungsende nicht greift.
Eine Mitarbeiterin rief mich an und sagte, sie könne nicht mehr auf ihre Daten zugreifen, obwohl ich bis zum 31.07.2019
den Zugang noch gewährt habe.
In den Mandantendaten kann ich leider nichts erkennen (Mandantendaten-Auswertungssteuerung-Zusatzeinstellungen-
Arbeitnehmer online) und das Kästchen "Freischaltungsende" ist leer.
Wo ist der Haken, den ich nicht sehe?
Viele Grüße
Yvonne Yildiz
Hallo Frau Yildiz,
wird bei einem Arbeitnehmer ein abweichendes Freischaltungsende in den Personaldaten erfasst, hat dieser bis zum erfassten Datum Zugriff auf das Portal Arbeitnehmer online.
Wenn dem Arbeitnehmer seine Login-Daten nicht mehr bekannt sind, muss dieser im Login-Dialog das Szenario „Benutzername vergessen“ oder „Passwort vergessen“ ausführen, damit unter Angabe der Super-TAN die Login-Daten erneuert werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Frohmeyer,
dem ist leider nicht so.
Wenn ein Mitarbeiter unser Unternehmen verlässt, trage ich im abw.Freischaltungsende noch 3 weitere Monate ein.
Bei zwei Mitarbeitern wurde mir schon gesagt, das sie nicht mehr an die Daten kommen.
Obwohl diese registriert sind.
Hallo,
den Sachverhalt müssten wir prüfen. Setzen Sie sich hierfür bitte über einen anderen Weg mit uns in Verbindung. Wir benötigen zudem einen Screenshot des Arbeitnehmers auf dem die ausgegebene Fehlermeldung ersichtlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG