abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Lodas Freischaltungsende greift nicht

3
letzte Antwort am 23.05.2019 11:39:49 von Wolfgang_Stein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
yvonneyildiz
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
253 Mal angesehen

Hallo zusammen,

es ist jetzt schon mehrfach vorgekommen, dass das abweichende Freischaltungsende nicht greift.

Eine Mitarbeiterin rief mich an und sagte, sie könne nicht mehr auf ihre Daten zugreifen, obwohl ich bis zum 31.07.2019

den Zugang noch gewährt habe.

In den Mandantendaten kann ich leider nichts erkennen (Mandantendaten-Auswertungssteuerung-Zusatzeinstellungen-

Arbeitnehmer online) und das Kästchen "Freischaltungsende" ist leer.

Wo ist der Haken, den ich nicht sehe?

Viele Grüße

Yvonne Yildiz

0 Kudos
Tags (1)
DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
53 Mal angesehen

Hallo Frau Yildiz,


wird bei einem Arbeitnehmer ein abweichendes Freischaltungsende in den Personaldaten erfasst, hat dieser bis zum erfassten Datum Zugriff auf das Portal Arbeitnehmer online.


Wenn dem Arbeitnehmer seine Login-Daten nicht mehr bekannt sind, muss dieser im Login-Dialog das Szenario „Benutzername vergessen“ oder „Passwort vergessen“ ausführen, damit unter Angabe der Super-TAN die Login-Daten erneuert werden können.

Mit freundlichen Grüßen


Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
yvonneyildiz
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
53 Mal angesehen

Hallo Frau Frohmeyer,

dem ist leider nicht so.

Wenn ein Mitarbeiter unser Unternehmen verlässt, trage ich im abw.Freischaltungsende noch 3 weitere Monate ein.

Bei zwei Mitarbeitern wurde mir schon gesagt, das sie nicht mehr an die Daten kommen.

Obwohl diese registriert sind.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
53 Mal angesehen

Hallo,

den Sachverhalt müssten wir prüfen. Setzen Sie sich hierfür bitte über einen anderen Weg mit uns in Verbindung. Wir benötigen zudem einen Screenshot des Arbeitnehmers auf dem die ausgegebene Fehlermeldung ersichtlich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
3
letzte Antwort am 23.05.2019 11:39:49 von Wolfgang_Stein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage