Ich habe einen Altersrentner, der einen Minijob angefangen hat. Datev schlägt vor ihn mit 6 5 0 0 zu schlüsseln aber mir stellt sich nun die Frage, was man angibt, wenn kein Befreiungsantrag zu RV abgegeben wurde?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
Bezieher einer Altersvollrente sind nach § 5 Absatz 4 Nr. 1 SGB VI rentenversicherungsfrei. Ein Befreiungsantrag ist somit bei Altersrentnern nicht erforderlich bzw. wirkungslos.
Bei Altersvollrentner kehrt sich das Verfahren somit um:
Diese sind grundsätzlich versicherungsfrei (nur der Arbeitgeberanteil wird gezahlt), können aber auf die Versicherungsfreiheit verzichten - dann wird auch der AN-Anteil berechnet und dies entsprechend gemeldet. Eine Rücknahme dieses Verzichts ist im Rahmen der bestehenden Beschäftigung nicht möglich.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion Herr Lutz.
Hallo zusammen,
wenn ich das noch einmal aufgreifen darf, zum besseren Verständnis für mich.
Eine MA hat einen Rentenbescheid: "Altersrente für schwerbehinderte Menschen".
Sie möchte weiterhin als Minijobberin bei uns beschäftigt sein.
Im Moment ist sie 6100 geschlüsselt und ab August schlüssel ich sie dann in 6500 um.
Wenn Sie ihr richtiges Rentenalter erreicht hat "Altersvollrente", kann auf die Versicherungsfreiheit verzichtet werden und sie wieder in 6100 geschlüsselt werden?
Habe ich das so richtig verstanden?
Hallo,
ich würde an der Schlüsselung nichts ändern, da die AN jetzt RV-Beiträge zahlt, und das in der weiteren Beschäftigung auch so bleiben soll?!
Wenn sie Altersrentnerin ist, ist sie grundsätzlich RV-frei, auch ohne Befreiungsantrag. Wenn Sie weiter Beiträge zahlen möchte, muß das dokumentiert werden.
Warum sollte ab August umgeschlüsselt werden?
Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
Hallo Frau Korn,
danke für Ihre Antwort.
Sorry, hatte vergessen zu schreiben, das sie erst ab August ihre Altersrente erhält.
Im Moment ist sie mit 6100 im Minijob geschlüsselt.
Was ich jetzt nur nicht verstehe, warum nicht umgeschlüsselt werden sollte?
Muss/Kann man wirklich noch RV-Beiträge während der Rente bezahlen?
Moin,
die Regelungen sind ausführlich im Dokument Rentner beschrieben, dort insbesondere Abschnitt 3 e zur Rentenversicherung. Maßgeblich ist hier das Regelalter für die Rente.
Ein Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit führt zu einer Erhöhung der Rente zum 01.07. des Folgejahres. Insoweit hat der Arbeitnehmer hiervon durchaus Vorteile.
Viele Grüße
Uwe Lutz