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Einmalbezug Lohnsteuer

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letzte Antwort am 20.05.2019 07:45:35 von Wolfgang_Stein
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kimeba
Fortgeschrittener
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Hallo!

Ein ehemaliger Mitarbeiter (Austritt 2018 Dez) erhält wahrscheinlich 5.000 Gehalt / Monat (beim nejuen AG) und soll eine Prämie von 3.000 erhalten.

Laut Lohnsteuertabelle 2019

Gehalt 60.000 = 1019,58 LSt / Monat

Gehalt 63.000 = 1113,16 LSt / Monat

Diff 93,58 mal 12 Monate = 1122,96

Laut Berechnung mit LODAS

5.000 = 1015,66 (fast 4 Euro Unterschied)

3.000 = 814,00 ( wären ca 8/12)

Was bringe ich hier durcheinander? Die LSt für die Prämie berechnet sich doch aus dem "normalen" Jahresverdienst + die Prämie oder was muss in LODAS berücksichtigen / einstellen?

mfg Torsten

p.s.

Ich habe mit LStKlasse 1 gerechnet 😕

Trotzdem wird die LSt nicht

carmina
Einsteiger
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Hallo,

die Lohnsteuer für den Einmalbezug errechnet sich über die Jahrestabelle. Erst die Steuer für 60.000 € aus der Jahrestabelle ablesen, dann die für 63.000 €. Die Differenz ist die Steuer, die auf den Einmalbezug entfällt.

Viele Grüße

Melanie

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kimeba
Fortgeschrittener
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Nur, warum bekomme ich über LODAS eine anteilige Berechnung und nicht über die volle Lohnsteuer?

Im Mai wird die Abrechnung erstellt! (5ter Monat - also 8 Monate noch bis Jahresende)

Was muss ich bei Lodas noch eingeben?

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carmina
Einsteiger
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Ich verstehe leider jetzt die Frage nicht ganz und kann auch die Abrechnung und die Daten des Arbeitnehmers nicht sehen. Wird er schon seit Januar abgerechnet? Was meinen Sie mit "anteilige Berechnung"?

Sie haben den Einmalbezug mit der passenden Lohnart erfasst? Stammlohnart 203?

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Torsten,

die Lohnsteuer für den Einmalbezug ermittelt sich aus dem voraussichtlichen Jahresverdienst 1 (Gehalt hochgerechnet auf das Jahr) und dem voraussichtlichen Jahresverdienst 2 (Gehalt hochgerechnet auf das Jahr inklusive der Einmalzahlung).

Aus beiden Jahresverdiensten wird die Lohnsteuer ermittelt. Die sich daraus ergebende Differenz ist die Lohnsteuer für den Einmalbezug.


Ein Tip: Sie können die Ermittlung der Lohnsteuer mit dem Programm LOVOR nachvollziehen, wenn Sie dort die gleichen Werte wie in Lodas erfassen.


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.05.2019 07:45:35 von Wolfgang_Stein
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