Ich habe eine Frage zu einem immateriellen Wirtschaftsgut. Handelsrechtlich möchte es nur anlegen und noch keine Abschreibung erfassen (dies geht über 82). Doch wie könnte ich es von Anfang an nicht im Steuerrecht darstellen? Bietet Datev da etwas?
Hallo Frau Sauer,
indem Sie den Zugang in einem gesonderten Buchungsstapel erfassen, welcher nur für den handelsrechtlichen Bereich gilt.
Beste Grüße
Andreas Briefs
Danke Herr Briefs für die schnelle Antwort. Das habe ich schon probiert, da ich kreditorisch buche, bekomme ich aber die Meldung das eigegebene Konto darf nicht verwendet werden #REW01374.
Hallo Frau Sauer,
haben Sie sich schon mit den Umgehungsmöglichkeiten zu der Programm-Meldung auseinandergesetzt?
REW01374 / REW01375 beim Erfassen von Buchungen
Beste Grüße
Andreas Briefs
Hallo Frau Sauer,
wie soll denn die Eingangsrechnung sich steuerlich auswirken? Denn m. E. können Sie ja nicht nur handelsrechtliche eine Verbindlichkeit haben.
Viele Grüße,
B. Fitschen
Hallo Frau Fitschen,
grundsätzlich soll die Verbindlichkeit steuer- als auch handelsrechtlich dargestellt werden. Doch im AV möchte ich es nur im Handelsrecht haben und aus dem Steuerrecht muss es weg. Dort soll es nur als Betriebsausgabe gem. § 4 Abs. 4 EStG dargestellt werden. Nur scheitere ich bei jeder Buchung mit Differenz im AV.
Hallo Frau Sauer,
legen Sie sich mal einen Stapel nur für Steuerrecht an und buchen dort eine Stornobuchung des Zugangs gegen #1590 (SKR03) und dann die Buchung auf das Kostenkonto auch gegen #1590. So habe ich es mal gelöst, als ich Anlagevermögen im HR auf #0400 und im Steuerrecht auf #0480 buchen wollte, da ich steuerrechtlich einen IAB auf die Anschaffungskosten angerechnet habe.
Viel Erfolg.
Viele Grüße,
Birthe Fitschen