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Berechnungstool Rückstellung Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen nach Handelsrecht

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letzte Antwort am 15.06.2023 11:19:59 von Steffi_Lamm
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suerth
Einsteiger
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Nachricht 1 von 8
9419 Mal angesehen

Sehr geehrte Damen und Herren,

gibt es von der DATEV noch ein Berechnungstool für die Berechnung der Rückstellung von Geschäftsunterlagen

für den handelsrechtlichen Bereich? Meines Wissen steht nur ein Berechnungstool bei der Wirtschaftsberatung

für den steuerlichen Bereich (Finanzverwaltungsmethode) zur Verfügung.

Vielen Dank vorab.

DATEV-Mitarbeiter
Tobias_Saule
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 8
9078 Mal angesehen

Hallo,

für die Ermittlung der Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen steht Ihnen in der Wirtschaftsberatung nur eine Schnellberechnung zur Verfügung, die nach der Finanzverwaltungsmethode (steuerlicher Bereich) rechnet.

Alternativ gibt es die Schnellberechnung "Rückstellungsberechnung nach Handels- und Steuerrecht".

Mit dieser Schnellberechnung können Sie den Bilanzansatz einer Rückstellung für die Handels- und Steuerbilanz berechnen.

Die Schnellberechnung bietet auch die Möglichkeit, künftige Preis-/Kostenentwicklungen in der Handelsbilanz zu berücksichtigen und die Abzinsung mit dem in der Handelsbilanz laufzeitkongruenten Kalkulationszinssatz vorzunehmen.

Hilft Ihnen das weiter?

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Saule

Produktmanagement und Service

Wirtschaftsberatung

DATEV eG

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suerth
Einsteiger
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Nachricht 3 von 8
9078 Mal angesehen

Hallo Herr Saule,

ich habe eigentlich an eine komfortablere Lösung gedacht und

bin dann auf eine Arbeitshilfe bei NWB gestoßen.

Trotzdem vielen Dank...

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 4 von 8
9078 Mal angesehen

<Ironie>

Komfortabel und DATEV sind ein unauflösbarer Widerspruch.

Eher bekommen Sie die Quadratur des Kreises hin.

</Ironie>

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jbcl07
Einsteiger
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Nachricht 5 von 8
8201 Mal angesehen

Hallo, 

 

die Excel Datei von Datev aus Lexinform ist doch sehr gut. Ich nutzte die seit vielen Jahren.

 

Etwas stört mich jedoch, da alles geschützt ist, kann ich keine Anmerkungen machen. Wäre schön, wenn es unterhalb der Berechnung Textfelder gäbe zum eingeben. Ich hatte jetzt den Fall neues Archiv viel größer. Ich hätte da gerne erläutert den Wechsel usw.

 

Vielleicht kann man das mal ändern.

 

Vielen Dank schon mal vorab

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Thomas58
Beginner
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Nachricht 6 von 8
3239 Mal angesehen

Guten Herr Saule,

 

Ich suche die Schnellberechnung "Rückstellungsberechnung nach Handels- und Steuerrecht", die Sie genannt haben. Können Sie mir weiterhelfen?

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peter
Meister
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Nachricht 7 von 8
3198 Mal angesehen

Hallo @Thomas58 ,

 

die Schnellberechnung ist m.W. in der Wirtschaftsberatung zu finden.

Gruß
Peter
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DATEV-Mitarbeiter
Steffi_Lamm
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 8 von 8
3110 Mal angesehen

Hallo Thomas58,

 

die gesuchte Schnellberechnung heißt Rückstellungsberechnung nach Handels- und Steuerrecht und ist eine Schnellberechnung der Wirtschaftsberatung. Voraussetzung ist Basis Wirtschaftsberatung und Finanzanalyse.

Falls Sie Abonnent von LEXinform Steuern/Recht/Wirtschaft sind, haben Sie diese Schnellberechnung (Dokument 0406620) ebenfalls im Zugriff. Der Aufruf hier ist mandantenunabhängig. 

 

Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Stefanie Lamm

Service und Lösungen Beratung

DATEV eG

 

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letzte Antwort am 15.06.2023 11:19:59 von Steffi_Lamm
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