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Schwärzung von Beteiligten in GuE-Steuererklärung

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letzte Antwort am 15.05.2019 11:01:16 von martin65
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heikograul
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Hallo,

wir haben Mandanten, die sich darauf einigen können, einen Bevollmächtigten zur Unterzeichnung der GuE-Steuererklärung zu bestimmen.

Deshalb muss die StE an alle Beteiligten zur Freigabe versandt werden. Erst wenn alle das OK gegeben haben, können wir die StE zum FA senden (das kann dauern …).

Erschwerend kommt hinzu, dass Datenschutz-, Steuergeheimnis-, berufsrechtlichen Gründen (usw.) die Angaben der "anderen" Beteiligten immer geschwärzt werden müssen. Auch das dauert, denn wir reden dabei über mehr als nur eine Handvoll Beteiligter.

Deshalb folgende Fragen bzw. hat jemand Erfahrung, wie man effizient damit umgehen kann:

a) Gibt es die Möglichkeit, im Rahmen der Druckausgabe (PDF) die persönlichen Daten von Beteiligten auszublenden bzw. zu schwärzen?

b) Kann man über Freizeichnung Online eine StE auch mehreren zu Freigabe zur Verfügung stellen?

c) Wenn b) mit ja beantwortet wird: Besteht die Möglichkeit der Beschränkung/Schwärzung über Freizeichnung Online?

Vielen Dank für Anregungen zur "Prozessoptimierung"

Heiko Graul

martin65
Meister
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Nachricht 2 von 6
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Wäre es eine Option, nur die Feststellungserklärung nebst Gewinnermittlung aber ohne "Anlage FB" an die Beteiligten zu senden?

Ich würde ein Rundschreiben machen und als Anlage die unkritischen Formulare anheften. Gleichzeitig würde ich die Angaben des jeweiligen Gesellschafters entweder in das Rundschreiben direkt aufnehmen oder die Einzeldarstellung beifügen. wobei die Alternative zeitaufwendig sein kann.

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Nachricht 3 von 6
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Wie ist das eigentlich haftungsrechtlich? Die Höhe der Sonderbetriebsausgaben ist ja für die GewSt relevant. Kann ich als Gesellschafter eine Steuererklärung unterschreiben, in der Angaben geschwärzt sind, die steuerliche Auswirkung haben? Oder wollen Sie nur persönliche Daten wie Geburtstag und Adresse schwärzen?

Unter Umständen wäre dann auch eine programmseitige Unterstützung beim Ausblenden hilfreich.

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martin65
Meister
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2 Fragen:

Wie erfassen Sie die persönlichen Daten und SBA/SBE etc. händisch oder mittels Excel?

Wie akzeptiert das Finanzamt die Daten?

Wenn eine Excel-Erfassung vorliegt, könnten die Gewinnanteile doch in die Liste eingefügt werden.

In Publikumsgesellschaften akzeptierte das Finanzamt in der Vergangenheit auch Excel-Listen.

Weitere Alternativen:

Kann die Steuererklärung nicht in einer/der Gesellschafterversammlung festgestellt/unterschrieben werden?

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heikograul
Beginner
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Nachricht 5 von 6
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Die Erfassung der persönlichen Daten, inkl. der SBA/SBE erfolgt vollständig über das GuE-Programm. Anlagen in Excel werden nicht erstellt. Alles was notwendig ist, ergibt sich aus dem Formular.

Die FB wegzulassen ist ja noch einfach.

Der kritische Teil ist die Anlage FE 1. Dort stehen die Gesellschaft mit Namen nebeneinander. An dieser Stelle müssten die Namen geschwärzt werden.

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martin65
Meister
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Nachricht 6 von 6
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Warum sollten Sie die Anlage FE 1 dann überhaupt mitschicken?

Wenn der Bezug zum Gesellschafter verloren geht, brauchen Sie auch dessen Daten nicht weitergeben?!?

Noch eine Alternative, Bestand kopieren und die Namen durch die "Beteiligten-Nr." ersetzen und alle persönlichen Daten löschen.

Wie ist es dann später mit der Bekanntgabe des Bescheides?

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letzte Antwort am 15.05.2019 11:01:16 von martin65
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