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BAV wird nicht berechnet

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letzte Antwort am 16.05.2019 09:58:04 von Verena_Heinlein
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kimeba
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Hallo!

Eine Mitarbeiterin hatte geheiratet. Es hatte alles gepasst - aber nun...

- Name geändert

- auf verheiratet umgestellt

Nun wird die bAV nicht berechnet 😕

Hat jemand eine Ahnung, woran es liegt?

mfg Torsten

Die Bezugslohnart ist (001) Gehalt

bAV keine Berechnung.PNG

wielgoß
Experte
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Hallo Herr Meier-Ballach,

bitte prüfen Sie mal die Bezugslohnart in der BAV, laut Fehlerprotokoll wird hier die Lohnart 005 herangezogen. Abgerechnet wird aber laut Ihrer Schilderung mit der Lohnart 001.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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kimeba
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 4
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Ich hatte es nur zu Testzwecken geändert - mit der Lohnart 001 konnte es aber auch nicht funktionieren, da die Dame im Mutterschutz ist 😕

"Computer gehorchen deinen Befehlen, nicht deinen Absichten"

[Zitat eines unbekannten Autors]

gruß Torsten

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Torsten,

die Gehaltsumwandlung für die Betriebliche Altersvorsorge kann nur durchgeführt werden, wenn die im Vertrag hinterlegte Bezugslohnart abgerechnet wird.

Kann die eigentliche Bezugslohnart aufgrund von Mutterschutz nicht weiter abgerechnet werden, erhalten Sie das von Ihnen genannte Fehlerprotokoll und die Umwandlung wird nicht durchgeführt.

Soll die Gehaltsumwandlung während Mutterschutz weiterhin erfolgen, ist die Stammlohnart 859 – Mutterschaftsgeldzuschuss als weitere Bezugslohnart zu hinterlegen.

Unter Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Vertragsdaten im Register Gehaltsumwandlung wird diese über das Symbol  371931_pastedImage_2.png als weitere Bezugslohnart hinterlegt. Sobald die eigentliche Bezugslohnart 01 nicht mehr abgerechnet wird, wird automatisch von der weiteren Bezugslohnart 859 umgewandelt.

Viele Grüße

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 16.05.2019 09:58:04 von Verena_Heinlein
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