Hallo!
Eine Mitarbeiterin hatte geheiratet. Es hatte alles gepasst - aber nun...
- Name geändert
- auf verheiratet umgestellt
Nun wird die bAV nicht berechnet 😕
Hat jemand eine Ahnung, woran es liegt?
mfg Torsten
Die Bezugslohnart ist (001) Gehalt
Hallo Herr Meier-Ballach,
bitte prüfen Sie mal die Bezugslohnart in der BAV, laut Fehlerprotokoll wird hier die Lohnart 005 herangezogen. Abgerechnet wird aber laut Ihrer Schilderung mit der Lohnart 001.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Ich hatte es nur zu Testzwecken geändert - mit der Lohnart 001 konnte es aber auch nicht funktionieren, da die Dame im Mutterschutz ist 😕
"Computer gehorchen deinen Befehlen, nicht deinen Absichten"
[Zitat eines unbekannten Autors]
gruß Torsten
Hallo Torsten,
die Gehaltsumwandlung für die Betriebliche Altersvorsorge kann nur durchgeführt werden, wenn die im Vertrag hinterlegte Bezugslohnart abgerechnet wird.
Kann die eigentliche Bezugslohnart aufgrund von Mutterschutz nicht weiter abgerechnet werden, erhalten Sie das von Ihnen genannte Fehlerprotokoll und die Umwandlung wird nicht durchgeführt.
Soll die Gehaltsumwandlung während Mutterschutz weiterhin erfolgen, ist die Stammlohnart 859 – Mutterschaftsgeldzuschuss als weitere Bezugslohnart zu hinterlegen.
Unter Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Vertragsdaten im Register Gehaltsumwandlung wird diese über das Symbol als weitere Bezugslohnart hinterlegt. Sobald die eigentliche Bezugslohnart 01 nicht mehr abgerechnet wird, wird automatisch von der weiteren Bezugslohnart 859 umgewandelt.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG