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Anlage KAP-INV

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letzte Antwort am 10.01.2020 09:07:46 von koecke
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ms1972
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Hallo,

wir haben eine Steuerbescheinigung mit der Anlage KAP-INV. Hierbei sind die Zeilen 9 ff. des Formulars einzutragen. Wie kommt man in der Kapitaleinkünftedetailerfassung dorthin?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

MS

witte
Aufsteiger
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Hallo,

Kapitaleinkünfte Detailerfassung, ganz unten: "Anlage KAP-INV, ab Zeile 4". Dort jede Einzelbescheinigung erfassen, die werden dann zur Seite 1 des Formulars KAP-INV zusammengefasst; die Einzelwerte stehen dann auf der Rückseite. Ab 3 Investmentfonds bekommt man eine zweite Seite, die aber nicht mehr auf der Vorderseite ausgefüllt wird.

Das ist schon etwas zeitaufwändig; wichtig ist auch die Art des Investmentfonds richtig zu erfassen, da unterschiedliche Teilfreistellungen ausgelöst werden. Die Berechnung wird dann richtig interessant!

Frank Witte

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ms1972
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Hallo Herr Witte,

danke für Ihre prompte Antwort. Die Detailerfasssung für KAP-INV hatte ich gefunden.jedoch gibt es dort keine Möglichkeit die Zeilen 9, 11 etc. zu erfassen. Direkt in das Formular eintragen geht ja auch nicht mehr.
Sie schreiben, dass man die einzelnen Fonds erfassen soll. Es kann aber doch nicht sein, dass wenn ich von der Bank (UBS Steuerreport Deutschland) eine Zusammenfassung der Erträge habe, die zeilengenau für die Anlage-KAP und KAP-INV ausgestellt ist, dann die einzelnen Investmentfonds erfassen muss. In der Jahresbescheinigung sind die Summen für die einzelnen Zeilen zusammengefasst, die man einfach nur eintragen müsst. Das muss doch irgendwie funktionieren. Zeil 4 der Anlage KAP-INV geht ja auch....

Bin noch nicht glücklich...:-)

MS

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bfit
Meister
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Hallo,

wenn Sie in der Detailerfassung auf den HILFE-Button klicken, erhalten Sie eine Tabelle mit der Zuordnung von Kapitalerträgen zu den einzelnen Anlagepunkten (Plus-Button). Außerdem gibt es in dieser Tabelle auch eine Spalte weiterführende Hilfen, die dann per Link erreichbar sind.

Wenn Sie eine Bescheinigung haben, laut derer Sie die Zeile 9 ausfüllen sollen, müsste m. E. eine Anlage über eines der ersten beiden Plus-Zeichen erfolgen.

Viel Erfolg!

Viele Grüße,

BF

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koecke
Einsteiger
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Guten Morgen Herr Sinning,

die Zeilen 9 ff. KAP-INV können nicht in Summe eingetragen werden, da die Ermittlung des Veräußerungsgewinns gesondert (je Fonds und je Anschaffungszeitpunkt) ermittelt und dem Finanzamt mitgeteilt werden muss (vgl. Seite 2 oben des Formulars).

373108_pastedImage_1.png

Dies betrifft jedoch "nur" Fonds-Veräußerungsgewinne, welche nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Hintergrund ist die korrekte Trennung des neuen und alten Steuersystems insbesondere für Zwecke des 100.000 EUR Freibetrags).

Erträge können in Zeile 4 ff. in einer Summe eingetragen werden, da hier der Steuersystemwechsel zum Jahreswechsel bereits (vollständig) erfolgt ist.

Manche (im Wesentlichen ausländische) Banken bereiten dies bereits detailliert vor, manche gar nicht und manche leider nur in einer Summe.

Viele Grüße

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koecke
Einsteiger
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Die Finanzverwaltung lässt nun ab 2019 auch die Summenerfassung zu (sofern Aufstellung ausländischer Bank vorliegt):

 

Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, Fondsübergreifende Summenerfassung

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letzte Antwort am 10.01.2020 09:07:46 von koecke
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