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Kennzeichnung „keine Überweisung/Lastschrift“ wird seit 04.06. wieder an Kanzlei übergeben

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letzte Antwort am 04.06.2019 12:58:45 von Stefanie_Herold
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DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Herold
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Update 04.06.2019

Seit heute wird die Information „keine Überweisung" bzw. „keine Lastschrift" aus DATEV Unternehmen online wieder an Kanzlei-Rechnungswesen weitergegeben.

Details siehe Update vom 31.05.

VG Stefanie Herold

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Update 31.05.2019

Voraussichtlich im Juni wird die Funktion zur Weitergabe der Information „keine Überweisung" bzw. „keine Lastschrift" aus DATEV Unternehmen online an Kanzlei-Rechnungswesen wieder hergestellt.

Ab diesem Zeitpunkt wird das Belegfeld 2 in Kanzlei-Rechnungswesen wieder mit der Information „9" gefüllt, wenn die Belegsätze aus Unternehmen online heraus bereitgestellt werden. Wenn in DATEV Unternehmen online eine Nettofälligkeit zu einem Beleg erfasst, jedoch keine Überweisung / Lastschrift erstellt wird, hat die Kennzeichnung der Zahlungserstellung Vorrang. Das bedeutet konkret, dass in diesem Fall die Kennzeichnung „keine Überweisung“ bzw. „keine Lastschrift“ in das Belegfeld 2 mit einer „9“ übergeben wird und nicht das Datum der Nettofälligkeit. In Unternehmen online bleiben beide Informationen weiterhin bestehen und können auch in Kombination verwendet werden.

Ich informiere Sie nochmal, wenn die Änderung übergeben wurde.

VG und ein schönes Wochenende

Stefanie Herold

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Hallo Community,

bitte beachten Sie diesen Beitrag, wenn Sie in folgendem Szenario zwischen Kanzlei und Mandant zusammenarbeiten.

Szenario

Die Kanzlei bereitet Zahlungen für den Mandanten vor bzw. führt diese aus oder übernimmt das Mahnwesen.

Die Kennzeichnung der Rechnungen in DATEV Unternehmen online, dass keine Zahlung (ehemals Zahlungsbedingung 9) erfolgen soll, wird seit 24.04.2019 nicht an die Kanzlei in Kanzlei-Rechnungswesen weitergegeben.

Wenn Sie als Unternehmer seitdem Rechnungen mit einer solchen Kennzeichnung für die Kanzlei bereitgestellt oder Sie als Kanzlei von Ihrem Mandanten erhalten haben, tauschen Sie sich bitte über diesen Sachverhalt aus, um sicherzustellen, dass Überweisungen bzw. Lastschriften nicht versehentlich erstellt oder ausgeführt werden.

Über das weitere Vorgehen informieren wir Sie an dieser Stelle, sobald wir nähere Erkenntnisse haben.

Wir informieren über diesen Sachverhalt auch in den aktuellen Meldungen in Unternehmen online und in den Meldungen für Kanzleien auf datev.de.

Viele Grüße

Stefanie Herold

P_G
Einsteiger
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Guten Tag Frau Herold,

bedeutet der Satz "sobald wir nähere Erkenntnisse haben", dass hier etwas passiert ist was außerhalb der Zuständigkeit von Datev Unternehmen Online liegt?

Oder ist hier etwas konkret in Planung was das Kennzeichen 9 betrifft?

Sollte ich ein neues eigenes Kennzeichen anlegen für den Mandanten, oder besser warten bis ein Nachfolger dafür kommt?

Besten Dank!

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DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Herold
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Morgen,

die Lage ist leider echt verzwickt und wir sind sind wir noch auf Lösungssuche.

Die Informationen zur Zahlungsbedingung und der Zahlungserstellung mussten zum einen deshalb getrennt werden, um diese für die Fibu-Automatisierung vorzubereiten. Und zum anderen haben wir in diesem Zuge einen vielfachen Kundenwunsch umgesetzt, Fälligkeiten ohne Zahlungserstellung erfassen zu können.

Nichtsdestotrotz suchen wir weiter nach einer Lösung.

Die schnellste und einfachste Variante mussten wir leider gleich wieder verwerfen, weil diese technisch nicht umsetzbar ist.

Variante 2 und 3 werden aktuell näher beleuchtet.

Variante 2 könnte nach ersten Einschätzungen theoretisch relativ zeitnah in den nächsten 2 Monaten umgesetzt werden, birgt jedoch ein potentielles Performancerisiko, das wir erst noch sorgfältig verifizieren müssen.

Variante 3 wäre deutlich aufwändiger und könnte nicht zeitnah umgesetzt werden.

Sorry, dass ich keine besseren Nachrichten für Sie habe

Viele Grüße

Stefanie Herold

domenictillmann
Aufsteiger
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Hallo Frau Herold,

vielen Dank für die Information, auch wenn Sie leider sehr ärgerlich ist. Immerhin wissen wir jetzt woran wir diesbezüglich sind.

Leider begründen Sie den Wegfall einer - für uns essentiellen - Funktion mal wieder mit dem ominösen "vielfachen Kundenwunsch"...

Wir wünschen uns möglichst bald eine Lösung zurück! So ist es eine potentielle Fehlerquelle und vor allem ein Rückschritt!

Ein weiterer Wunsch ist weiterhin, dass grundsätzlich alle Zahlungsbedingungen aus DUO nach Karewe übergeben können (und zurück).

Grüße aus Lippstadt

Domenic Tillmann

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DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Herold
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

heute habe ich gute Nachrichten

Voraussichtlich im Juni wird die Funktion zur Weitergabe der Information „keine Überweisung" bzw. „keine Lastschrift" aus DATEV Unternehmen online an Kanzlei-Rechnungswesen wieder hergestellt.

Ab diesem Zeitpunkt wird das Belegfeld 2 in Kanzlei-Rechnungswesen wieder mit der Information „9" gefüllt, wenn die Belegsätze aus Unternehmen online heraus bereitgestellt werden. Wenn in DATEV Unternehmen online eine Nettofälligkeit zu einem Beleg erfasst, jedoch keine Überweisung / Lastschrift erstellt wird, hat die Kennzeichnung der Zahlungserstellung Vorrang. Das bedeutet konkret, dass in diesem Fall die Kennzeichnung „keine Überweisung“ bzw. „keine Lastschrift“ in das Belegfeld 2 mit einer „9“ übergeben wird und nicht das Datum der Nettofälligkeit. In Unternehmen online bleiben beide Informationen weiterhin bestehen und können auch in Kombination verwendet werden.

Ich informiere Sie nochmal, wenn die Änderung übergeben wurde.

VG und ein schönes Wochenende

Stefanie Herold

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DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Herold
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

seit heute wird die Information „keine Überweisung" bzw. „keine Lastschrift" aus DATEV Unternehmen online wieder an Kanzlei-Rechnungswesen weitergegeben.

D.h. es wird in Kanzlei-Rechnungswesen das Belegfeld 2 wieder mit der Information „9" gefüllt, wenn die Belegsätze aus Unternehmen online heraus bereitgestellt werden. Wenn in DATEV Unternehmen online eine Nettofälligkeit zu einem Beleg erfasst, jedoch keine Überweisung / Lastschrift erstellt wird, hat die Kennzeichnung der Zahlungserstellung Vorrang. Das bedeutet konkret, dass in diesem Fall die Kennzeichnung „keine Überweisung“ bzw. „keine Lastschrift“ in das Belegfeld 2 mit einer „9“ übergeben wird und nicht das Datum der Nettofälligkeit. In Unternehmen online bleiben beide Informationen weiterhin bestehen und können auch in Kombination verwendet werden.

Viele Grüße

Stefanie Herold

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