Hallo liebe Community!
kürzlich hat ein Mandant Kontakt mit uns aufgenommen und erkundigte sich, ob wir einen seiner Angestellten für techn. Rückfragen bez. Rechnungserstellung bei DATEV freischalten können.
Der DATEV-Mitarbeiter teilte unserem Mdt. mit, dass eine Freischaltung über das Steuerbüro erfolgen muss, um techn. Rückfragen bei der DATEV zu stellen.
Da meinem Kollegen und mir noch nie untergekommen ist, dass jemand für etwaige Rückfragen bei DATEV freizuschalten ist, wäre meine Frage an der Stelle, wie ich den Mdt. für Rückfragen bei DATEV freizuschalten habe bzw. was dem Mandanten die Möglichkeit gibt, sich bei DATEV hinsichtlich einiger Punkte zu erkundigen?
Ich danke im Voraus für Ihre Antworten!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Der Berater muss Ihnen tatsächlich Rechte dafür geben.
Unter folgendem Link sind die Antragsformulare enthalten
Hallo,
bitte beachten Sie hierzu insbesondere Punkt 3 im Dokument Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1004960.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo,
unter Angabe der Beraternummer und der aktuellen Service-Tan bekommen sowohl Kanzleimitarbeiter, als auch Mandanten Auskunft. Unter dem oben genannten Dokument 1004960 wird erklärt, anhand der Geschäftsbedingungen, welcher Mandant zu was informiert wird. Mandanten, die eine Auskunftssperre haben, erhalten jedoch auch unter Angabe der Beraternummer und der TAN keine Informationen und werden an ihre betreuende Kanzlei verwiesen.
Viele Grüße
Sabine Metrouses