Seit ein paar Monaten, gibt es die Regelungen, dass die Gemeinden und Städte keine Gewerbesteuermessbescheide zusammen mit den Gewerbesteuerbescheiden verschicken.
Das führt dazu, dass in vielen Fällen die Gewerbesteuerbescheide der Kommunen erst Monate nach den Messbescheiden ergehen. Dies ist ärgerlich.
Gibt es in anderen Bundesländern, neben NRW, auch diese Probleme?
Wäre es nicht sinnvoll die Städte auch elektronisch ans Elster/DATEV-System anzudocken?
Gruß aus NRW
Martin Heim
Kann ich nicht bestätigen für den Raum Leipzig. Hier gehen die Messbescheide von den Finanzämtern raus und die Gewerbesteuerbescheide von den jeweiligen Gemeinden. Meisst innerhalb der folgenden 14 Tagen. Die Bearbeitungszeit hängt aber immer von der Gemeinde ab.
Nichts desto trotz wäre auch ich für eine Anbindung an das Elstersystem. Und vor allem auch an die Steuerkontoabfrage ...
Der Gewerbesteuermessbescheid kommt doch vom Finanzamt und nicht von der Gemeinde.
Das es hier zu Abweichungen bei der Bekanntgabe der Bescheide kommt, liegt am System.
Oder habe ich Sie da falsch verstanden?
Gruß A. Martens
Die Gewerbesteuermessbescheide wurden bisher (bis 2018) i.d.R. als "Anlage" zum Gewerbesteuerbescheid von der Stadt verschickt.
In Hessen kommen bisher immer vom Finanzamt die Gewerbesteuermessbescheide und, wie Herr Kahl bereits sagte, meistens so um die 14 Tage später die Gewerbesteuerbescheide von der Gemeinde. Anders kenne ich es nicht.
Nochmal kurz zum Verständnis für mich: Das Finanzamt erlässt den Messbescheid und schickt den nur direkt an die Stadt? Und die erstellt dann den Gewerbesteuerbescheid und packt den Messbescheid als Anlage bei?
Wie ist den da der Messbescheid jemals richtig bekanntgegeben worden?
OK. Da kocht mal wieder jedes Land sein eigenes Süppchen.Aber leider wird dadurch die Gewerbesteuerveranlagung hierzulande um Monate nach hinten geschoben. Ärgerlich in Erstattungsfällen.
Ja so ist es.
Da der Gemeinde der Meßbescheid ja auch mitgeteilt werden muss, ersparen die sich die doppelten Portokosten?
Rechtlich kommt mir das sehr komisch vor, da dem Steuerpflichtigen der Bescheid von der erlassenden Behörde bekanntgegeben werden muss.
Ich kenne auch nur dieses Procedere und habe bisher auch nie was anderes gehört.
Ich würde einmal mit dem Finanzamt telefonieren, auf welcher Rechtsgrundlage das alles geschieht.
Gruß A. Martens
Ich kenne noch eine andere Variante - aber da erklärt es sich von selbst - bei Städten, die ihr eigenes Bundesland sind (Hamburg, Berlin, usw.) frühstückt das FA auch gleich den Gewerbesteuerbescheid mit ab. Aber die hier (oben) geschilderte Variante erscheint mir auch bedenklich.
Hallo Kahl,
das ist Verfahrensökonomy und rechtlich unproblematisch, da die beide Bescheide zeitgleich bekannt geben werden.
Gruiß A. Martens
Hier ein Beispiel anhand der Stadt Köln und einem Kölner Finanzamt. Köln ist, obwohl sie es gerne wären, kein Stadtstadt.
Das Datum ist auf beiden Bescheiden gleich. Die Bescheide sind zusammengetackert.
Manchmal tragen die Messbescheide auch kein "eigenes" Datum.
Na gut. Wenn beide Absender drauf stehen und bei beiden das Datum gleich ist, mag das ja gehen. Dann werden die Bescheide evtl. nur im selben RZ gedruckt und aus Kostengründen zusammen verschickt.
Aber ein Messbescheid ohne Datum ist mE Fehlerhaft.
Moin,
auch in Niedersachsen war es immer schon so, dass der Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag vom Finanzamt kam und der Gewerbesteuerbescheid von der Stadt / der Gemeinde. Die Gewerbesteuerbescheide kommen hier jedoch immer sehr zeitnah (i. d. R. innerhalb von ein paar Tagen). Da war System, das bei Ihnen bis Ende 2018 durchgeführt wurde, m. A. nach eher der Exot.
Auch ich würde selbstverständlich eine Anbindung der Gemeinden an Elster begrüßen - man darf ja noch träumen .
Viele Grüße,
BF
Baden-Württemberg:
Gewerbesteuer-Messbescheid vom Finanzamt; Gewerbesteuerbescheid von der Gemeinde ca. 14 Tage später.
War bei uns noch nie anders.
Im Prinzip es ja einerlei, da die Bescheide zur KSt/ESt zeitgleich mit den GewSt-Messbescheiden ergeht und damit der Grundlagenbescheid zeitgleich vorliegt. Diese Variante sehe ich sogar sympathischer, da die Bescheide für den Rechtsbehelf sofort vollständig vorliegen. Ist das Anheften des GewSt-Messbescheides an den Gewerbesteuerbescheid nicht u.U. bezüglich der Einspruchsfrist riskant bzw. Nachweis der Bekanntgabe ?! Nur so ein Idee.
Ist das Anheften des GewSt-Messbescheides an den Gewerbesteuerbescheid nicht u.U. bezüglich der Einspruchsfrist riskant bzw. Nachweis der Bekanntgabe ?! Nur so ein Idee.
Nein, warum?
Es gibt doch Eingangsstempel. Und wenn (das gleiche) Datum überall draufsteht ist das kein Problem. Problematisch sind eher die Bescheide aus Berlin, die über Postcon zwischen 7 und 14 Tagen brauchen.
Die Finanzbehörde verschickt doch auch Steuerbescheide von verschiedenen Finanzämtern oder verschiedenen Steuerpflichtigen in 1 Briefumschlag (direkt aus dem RZ). Bei uns wird nicht jeder Bescheid einzeln zugestellt.
Hallo Herr Heim,
die Bekanntgabefiktion orientiert sich eben am Mess-Bescheid; Stempel hin oder her. Möchte das auch nicht weiter vertiefen, da mir das vorgehen schlichtweg fremd ist.
Steuer- und Feststellungsbescheide erhalte ich IMMER einzeln, je Finanzamt und Steuerpflichtigen. Da gibt es keine Sammelpost.
ESt/KSt-Bescheide enthalten in der Regel auch die GewSt-Messbescheide, aber niemals von verschiedenen Mandanten.
So ticken die Uhren wohl bundesweit mehrfach anders, aber durchaus interessant zu lesen.