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Schnellberechnung Urlaubsrückstellungen

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letzte Antwort am 16.11.2021 16:48:29 von Tobias_Saule
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sch
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Wie kann ich in der Wirtschaftsberatung "Schnellberechnung Urlaubsrückstellungen" eine Urlaubsrückstellung für 2018 berechnen?

Er gibt immer 2019 vor!

DATEV-Mitarbeiter
Tobias_Saule
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 12
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Hallo Frau Schumacher,

gehen Sie in der Schnellberechnung in die Registerkarte "Stammdaten". Geben Sie dort anstelle der Jahreszahl 2019 den Wert "2018" ein. Damit wird die Überschrift der Schnellberechnung zu "Urlaubsrückstellung 2018".

Diese Veränderung der Jahreszahl führt allerdings nicht zu einer automatischen Veränderung der für die Berechnung relevanten Stammdaten. Diese Stammdaten (bspw. KV-Satz) müssen Sie ggfs. manuell an die in 2018 relevanten Werte anpassen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Saule

Produktmanagement und Service

Wirtschaftsberatung

DATEV eG

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sch
Beginner
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Genau das will ich nicht!

Warum kann ich denn jetzt keine Urlaubsrückstellung für 2018 mit den entsprechenden Vorbelegungen machen sondern es öffnet sich 2019??

Wer macht jetzt schon eine Urlaubsrückstellung 2019???

SWiesenbach
Beginner
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Nachricht 4 von 12
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Hallo Herr Saule,

 

dieses Problem habe ich auch. Ich möchte für den JA 2019 die Urlaubsrückstellung berechnen. Die Vorgabe in der Schnellberechnung sind aber die Stammdaten 2020. Warum ist das so? Welche andere Lösung gibt es, außer die Daten manuell zu ändern? Dann steht ja trotzdem in der Info unter Versionen: V.2.5 Stammdaten für 2020.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Silke Wiesenbach

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DATEV-Mitarbeiter
Philipp_Perout
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag,

 

die Schnellberechnung Urlaubsrückstellung bietet immer nur das aktuelle Jahr an.

 

Eine Berechnung der Rückstellung mit Werten für 2019 (oder ein früheres Jahr), kann nur mit der von meinem Kollegen Tobias Saule beschriebenen Vorgehensweise erstellt werden. Das heißt, die Daten sind manuell anzupassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Philipp Perout

Service und Lösungen Beratung

DATEV eG

sabrina_k
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Sehr geehrter Herr Säule,

ist die Änderung inzwischen inkl. der automatischen Anpassung der Stammdaten möglich?

Da ich den Abschluss 2020 ja logischerweise erst in 2021 machen kann, ist es ja sinnvoll das die Arbeitsmappe als Stammdaten 2020 ansetzt und nicht 2021 mit manueller Anpassung. Bitte um Lösungsvorschlag, ohne manuelle Änderung.

 

Vielen Dank vorab.

DATEV-Mitarbeiter
Philipp_Perout
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag,

 

an der Funktionalität der Schnellberechnung Urlaubsrückstellungen hat sich nichts verändert:

Sie können aktuell eine Version mit den Stammdaten von 2021 anlegen und berechnen.

 

Wenn Sie die Berechnung für 2020 oder ein älteres Jahr benötigen, gibt es keine andere Möglichkeit, als die Jahreszahl und die für die Berechnung relevanten Stammdaten manuell anzupassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Philipp Perout

Service und Lösungen Beratung

DATEV eG

DATEV-Mitarbeiter
Tobias_Saule
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

kennen Sie die Berechnung der Urlaubsrückstellungen über die Lohnabrechnungsprogramme LODAS bzw. Lohn und Gehalt? 

Die manuelle Eingabe von Stammdaten ist hier nicht notwendig.

Viele Daten aus der Lohnabrechnung fließen in die Berechnung automatisch ein.

 

Weitere Infos dazu finden Sie für 

LODAS im Dokument 1070890

Lohn und Gehalt im Dokument 1070894

 

Eine automatisierte Anpassung von Stammdaten in der excel-basierten Schnellberechnung "Urlaubsrückstellung" werden wir nicht anbieten.

Ich empfehle Ihnen stattdessen die Nutzung der Urlaubsrückstellungsberechnung in LODAS/Lohn und Gehalt.

 

Wir haben ein Doppelangebot an DATEV-Lösungen im Bereich der Berechnung von Urlaubsrückstellungen (Schnellberechnung und Lohnabrechnungsprogramme) 🙄 . Perspektivisch möchten wir daher ein transparenteres Angebot schaffen.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

 

Mit freundlichen Grüßen aus Nürnberg

 

Tobias Saule

Anforderungsmanagement

Lösungen zur Beratung

DATEV eG

SWiesenbach
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Hallo,

ja, ich kenne die Berechnung der Urlaubsrückstellungen über die Lohnabrechnungsprogramme. Leider hat der Mandant in 2020 die Lohnabrechnung noch selbst erstellt. Ich habe mir jetzt noch einmal damit beholfen, die Daten zu ändern. Nächstes Jahr kann ich dann die Urlaubsrückstellung hoffentlich (wenn die Urlaubstage korrekt gepflegt wurden) aus Lohn und Gehalt erstellen.

 

Vielen Dank für die Info!

 

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DATEV-Mitarbeiter
Tobias_Saule
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

danke Ihnen für die schnelle Rück-Info!

Wie Sie richtig beschrieben haben, ist es eine Voraussetzung, dass die Lohnabrechnung bei Ihnen in der Kanzlei gemacht wird.

Ich wollte Ihnen eine umfassende Antwort zu Ihrer Anfrage geben 🙂.

 

Mit besten Grüßen aus Nürnberg

 

Tobias Saule

Anforderungsmanagement

Lösungen zur Beratung

DATEV eG

sabrina_k
Beginner
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Sehr geehrter Herr Säule,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe mich nun eingehend mit dem Dokument befasst und eine Frage bleibt für mich offen.

Wir pflegen die lfd./monatlichen Urlaubstage nicht im Programm Lohn und Gehalt mit, da es aus unserer persönlichen Erfahrung immer am Jahresende zu Unstimmigkeiten kam in der Vergangenheit.

Heißt der Mdt teilt mir im Laufe des Jahres 2021 die verbleibenden Resturlaubstage per 31.12.2020 mit.

 

Nun meine Frage: Kann ich im L&G die bereits genommenen Tage direkt als Zahl in ein Feld eintragen, so dass dann die Berechnung anhand des Jahresurlaubs abzgl. der genommenen Tage aus dem Feld bezogen werden?

 

Danke vorab.

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DATEV-Mitarbeiter
Tobias_Saule
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 12 von 12
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Hallo,
erst mal vorne weg: ich bin kein Lohnabrechnungs-Spezialist, ich kenn mich in Beratungslösungen gut aus 🙂


Ich hab mir das Dokument 1070894 aber durchgelesen.
Trifft folgender Abschnitt aus dem Dokument für Ihre Anfrage zu?

 

Resturlaub ermitteln.PNG

 

Wenn das nicht weiterhilft, dann kümmer ich mich um eine Antwort meiner Lohnkollegen.

 

Danke Ihnen und viele Grüße

 

Tobias Saule

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letzte Antwort am 16.11.2021 16:48:29 von Tobias_Saule
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