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Urlaubberechnung bei Schwangerschaft

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letzte Antwort am 25.04.2019 12:58:41 von o_k
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o_k
Einsteiger
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Hallo zusammen,

hätte mal ´ne blöde Frage.. wie wird der Urlaub  richtig gerechnet.

Z.b   bei Mitarbeiterin beginnt Mutterschutz am 8.7, ihr letzer arbeitstag íst am 5.7 und ihr gesamturlaub beträgt 24 Tage..

Hat SIe Anspruch auf komplette 24 Tage oder  nur bis Beginn Mutterschaft.

Sie möchte z. b  vor dem Mutterschutz noch ihren  kompletten Urlaub nehmen..

Da bin ich etwas durcheinander...

Danke im Voraus.

MfG

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sokrates
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 7
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Anspruch auf Urlaub besteht mindestens bis Ende des Mutterschutzes.

Wenn es keine Kürzungsklausel bei Unterbrechung im Arbeitsvertrag gibt, dann hat sie sogar Anspruch auf den ganzen Jahresurlaub.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Ob eine Kürzungsklausel im Arbeitsvertrag vorhanden sein muss, ist unklar - rechtlich sicher, aber vermutlich nicht notwendig.

Erläuterungen hierzu finden Sie im Dokument Urlaubsanspruch – Was gilt bei Elternzeit und Mutterschutz?

Viele Grüße

Uwe Lutz

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sokrates
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 7
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Das wird dann spaßig, wenn es zu einem Ende des Arbeitsverhältnisses kommt und sich gestritten wird...

Wir hatten schon die Nachzahlung einer Urlaubsabgeltung nach Elternzeit/Austritt wg. fehlender Kürzungsklausel - die Mitarbeiterin hat 3 Kinder bekommen, war insgesamt 8 Jahre in Elternzeit und hatte Anspruch auf 30 Urlaubstage/Jahr. Das wurde dann doch teuer und der Arbeitgeber fands nicht so lustig. Hat aber immerhin draus gelernt

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lohnetc
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 7
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Moinsen,

ich habe mir angewöhnt, beim Antrag der Mitarbeiterin auf Elternzeit unser entsprechendes Bestätigungsschreiben mit dem Hinweis auf Kürzung des Urlaubsanspruchs zu versehen.

Weiterhin viel Erfolg.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 6 von 7
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Das wird dann spaßig, wenn es zu einem Ende des Arbeitsverhältnisses kommt und sich gestritten wird...

Natürlich sollte man gucken, dies bei neuen Verträgen gleich mit in die Regelung reinzubekommen. Dies ist gar keine Frage.

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass man anders herum nicht zwingend argumentieren kann, wenn keine Regelung im Arbeitsvertrag vorliegt, MUSS der volle Urlaub gezahlt werden.

Die Kürzung muss der Arbeitgeber -wenn ich dies richtig interpretiere- im bestehenden Arbeitsverhältnis erklären. Dies ist natürlich nur möglich, wenn keine abweichenden Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag vorliegen.

Und es halt auch nicht mehr möglich, wenn der Vertrag bereits beendet ist.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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o_k
Einsteiger
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Nachricht 7 von 7
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Hallo , vielen Dank,

ne es wurde keine Kürzungsklausel oder ähnliches ausgemacht..

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letzte Antwort am 25.04.2019 12:58:41 von o_k
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