Liebe Community,
ersetzen die in Unternehmen online eingescannten Belege ein Rechnungseingangsbuch bzw. Rechnungsausgangsbuch?
Muss zu den eingescannten Belegen noch eine Verfahrensdokumentation gemacht werden, um letztlich die Beweiskraft eines Rechnungseingangsbuches bzw. Rechnungsausgangsbuches zu erlangen?
Ziel ist es, den Mandanten GoBD-konform aufzustellen.
Vielen Dank
Joachim
Hallo Herr Danzer,
anbei ein Hinweis wie eine Verfahrensdokumentation für die Belegablage (der Weg eines Beleges im Unternehmen wird von dem Moment an wo er aus dem Briefkasten (elektronisch oder papierhaft) entnommen wird bis zu dem Moment der Vernichtung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist beschrieben) aussehen sollte/muss:
Die Verfahrensdokumentation gliedert sich grob in vier Teile:
Das sind die wichtigsten Punkte der Verfahrensdokumentation:
und aufbewahrt werden)
Wichtig ist dabei, dass alle Änderungen am System oder am Verfahren lückenlos dokumentiert werden. Hierzu muss die Verfahrensdokumentation versioniert und eine Änderungshistorie bereitgehalten werden.
Eine Verfahrensdokumentation ist folglich ein "Schriftstück".
Das reine Scannen ist lediglich ein Prozessbestandteil, welcher in der Verfahrensdokumentation niederzuschreiben ist.
Bei Bedarf kann ich meine Ausführungen gern noch tiefgründiger darstellen.