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Feststellungserklärung 2018 atpypische stille Gesellschaft

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letzte Antwort am 12.08.2019 09:11:17 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Hallo Freunde der Nacht,

bei der Rechtsform Atypisch stille Gesellschaft (ELSTER-Ausprägung: Atypisch stille Gesellschaft) sind nur folgende Arten der Beteiligung erlaubt:

- Sonstiger Mitunternehmer i.S.d. § 15a EStG

- Treuhänder

- Treuhänder, der nur für einen haftungsbeschränkten Treugeber tätig ist

- Mittelbar beteiligter Gesellschafter i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG

Bei anderen Beteiligungsarten wirft das Feststellungsprogramm eine Fehlermelung aus, die eine Übermittlung verhindert.

Die vorliegende Atypisch stille Gesellschaft besteht aus zwei Personen.

Person A (e.K.)

Person B (atypisch stiller Gesellschafter)

Art der Beteiligung

für Person B: Sonstiger Mitunternehmer i.S.d. § 15a EStG

für Person A: ??? (bisher hatte ich dort eingestellt: sonstiger MU ohne haftungsbeschränkgung, was jetzt nicht mehr geht)

Wie ist des Rätsels Lösung?

Danke und MfG

flammensfeld
Beginner
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Hallo Alexander,

bist du auf eine Lösung gekommen ?

Ich hab wohl ein ähnliches Problem.

Viele Grüße

Elke

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Gelöschter Nutzer
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Mittelbar beteiligter Gesellschafter i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG

hab ich gewählt, die Erklärung musste ja übermittelt werden... inhaltlich unsinn, aber im Ergebnis richtig.. Hauptsache die Steuerbemessungsgrundlage stimmt

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letzte Antwort am 12.08.2019 09:11:17 von Gelöschter Nutzer
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