Hallo Freunde der Nacht,
bei der Rechtsform Atypisch stille Gesellschaft (ELSTER-Ausprägung: Atypisch stille Gesellschaft) sind nur folgende Arten der Beteiligung erlaubt:
- Sonstiger Mitunternehmer i.S.d. § 15a EStG
- Treuhänder
- Treuhänder, der nur für einen haftungsbeschränkten Treugeber tätig ist
- Mittelbar beteiligter Gesellschafter i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG
Bei anderen Beteiligungsarten wirft das Feststellungsprogramm eine Fehlermelung aus, die eine Übermittlung verhindert.
Die vorliegende Atypisch stille Gesellschaft besteht aus zwei Personen.
Person A (e.K.)
Person B (atypisch stiller Gesellschafter)
Art der Beteiligung
für Person B: Sonstiger Mitunternehmer i.S.d. § 15a EStG
für Person A: ??? (bisher hatte ich dort eingestellt: sonstiger MU ohne haftungsbeschränkgung, was jetzt nicht mehr geht)
Wie ist des Rätsels Lösung?
Danke und MfG
Hallo Alexander,
bist du auf eine Lösung gekommen ?
Ich hab wohl ein ähnliches Problem.
Viele Grüße
Elke
Mittelbar beteiligter Gesellschafter i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG
hab ich gewählt, die Erklärung musste ja übermittelt werden... inhaltlich unsinn, aber im Ergebnis richtig.. Hauptsache die Steuerbemessungsgrundlage stimmt