Hallo zusammen,
angenommen ich habe 5 Erhaltungsaufwendungen, eine Aufwendung ist eine größere, z.B. 3.000 Euro und die anderen vier Aufwendungen übersteigen den Wert von 300 Euro nicht. Nun möchte ich die Erhaltungsaufwendungen auf 2 Jahre verteilen.
Muss ich nun alle 5 Aufwendungen verteilen oder nur die eine große mit 3.000 Euro? Gibt es hierzu eine Fundstelle?
Vielen Dank.
MfG
Kirner
Werter Herr Kirner,
es gibt in der Erfassungsmaske des Programms Einkommensteuer in den Zeilen 41 bis 45 ein Listenmenü mit dem Sie einzelne Positionen erfassen und verteilen können. Hilfe erhalten Sie mit F1 in der Erfassungsmaske.
Beste Grüße
H. Heitschmidt
§ 82b EStDV scheint mir keine Pflicht für alle Erhaltungsaufwendungen zu sein.
Ich habe zwar keine gesetzliche Quelle ausser § 82b EstDV. Aber ich mache es eigentlich immer so dasss ich nur die große Erh. aufwand verteile und den Kleinkram sofort abziehen lassen. Hat das Finanzamt noch nie gestört immer akzeptiert. Einzige Ausnahme war glaube ich bei einer einheitlichen Maßnahme.
Daher können sie die 4 kleinen Aufwendungen sofort und die große auf 2-5 Jahre verteilen.