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Abgelehnten Erstattungsantrag (AAG) neu stellen

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letzte Antwort am 13.12.2023 15:52:18 von Vanessa_Mertel
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yvonnep
Beginner
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Nachricht 1 von 4
998 Mal angesehen

Liebe Community,

ich habe folgenden Fall:

Erstattungsantrag wurde von der Krankenkasse abgelehnt, weil  die Krankmeldung nicht vorlag, elektronische Rückmeldung liegt vor.

Ich habe das mit dem Mitarbeiter der KK geklärt und die Krankmeldung hingefaxt. Jetzt hat er mich gebeten, den Erstattungsantrag neu zu stellen. Ich habe nicht rausfinden können, wie man das macht. Weiß jemand, wie und ob das geht? Oder muss die KK das dann manuell erfassen und ich nichts mehr tun?

Ich arbeite mit LODAS.

Vielen Dank schon mal,

Yvonne P.

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
775 Mal angesehen

Hallo Yvonne,

nachdem der Erstattungsantrag grundsätzlich korrekt war, kann eine erneute Übermittlung über LODAS nur angestoßen werden, wenn die erfasste Fehlzeit gelöscht und mit einer Wiederabrechnung an das Rechenzentrum übermittelt wird. Dadurch wird der abgelehnte AAG-Antrag zunächst storniert.

Nach erfolgter Verarbeitung, erfassen Sie die Fehlzeit wieder und senden erneut eine Wiederabrechnung, damit der AAG-Antrag wieder erstellt und an die Krankenkasse übermittelt wird.

Viele Grüße

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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A-Schneider
Beginner
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Nachricht 3 von 4
249 Mal angesehen

Sehr geehrte Frau Heinlein,

 

ist die Vorgehensweise immer noch so, dass ich 2 Wiederholungsabrechnungen für den Mitarbeiter erstellen muss?

Reicht eine Löschung in den PSD und Senden der Stammdaten nicht aus, weil die Löschung erst mit einer Abrechnung verarbeitet wird?

Wenn der Betrag nicht so hoch ist, könnte man auch nur eine Wiederholung (für die Löschung) erstellen und die Fehlzeit im Folgemonat neu erfassen, oder?

 

Vielen Dank und freundliche Grüße

 

A. Schneider

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
198 Mal angesehen

Hallo @A-Schneider,


ja, die Vorgehensweise wurde nicht verändert.


Erst mit einer Abrechnung wird der Erstattungsantrag storniert, wenn die Fehlzeit gelöscht wurde. Eine Stammdatensendung ist dafür nicht ausreichend.


Grundsätzlich ist es auch möglich, dass nur eine Wiederabrechnung gesendet wird, um das Storno auszulösen. Die Neuerstellung kann im Anschluss mit der nächsten Monatsabrechnung ausgelöst werden.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 13.12.2023 15:52:18 von Vanessa_Mertel
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