Hallo zusammen,
ich habe ein Mandat, dass nach IFRS reporten muss.
Nun liegt ein Sachverhalt nach IFRS 15 vor. Ich hatte vor, in einem bereichsspezifischen Stapel einen entsprechenden Umsatz zu stornieren und über die Laufzeit zu verteilen (Teilgewinnrealisierung). Laut LexInfo sind aber in derartigen Stapeln kann Buchungen auf umsatzsteuerrelevanten Konten zulässig.
Wie ist hier vorzugehen?
Hallo Herr Schlarbaum,
wie im Dokument Jahresabschluss nach HGB und IFRS/IAS erstellen erwähnt, gibt es in bereichsspezifischen Buchungsstapeln Buchungseinschränkungen. In Ihrem Fall sind das umsatzsteuerrelevante Sachverhalte, die bereichsspezifisch nicht gebucht werden können.
Für die Berichtigung von Umsatzerlösen verwenden Sie bitte Erlöskonten, die keine Umsatzsteuerfunktion haben. Im SKR 03 ist es z. B. der Kontenbereich 8000-8099.
Mit freundlichem Gruß
Bernhard Frauenknecht
Produktmanagement und Service
Betriebliches Rechnungswesen
DATEV eG