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Ersteintrittsdatum Nachteil für Arbeitnehmer?

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letzte Antwort am 23.04.2019 09:19:28 von Katharina_Dietl
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jb_gkb
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
661 Mal angesehen

Hallo Com.,

bei uns wurden 2 Mandanten zusammengeworfen, ich habe bei dem übernehmendem Unternehmen die Ersteintrittsdaten aus dem aufgelösten Unternehmen eingepflegt, da sonst das AAG Verfahren nicht greift...

Gibt es allgemein irgendein Nachteil/Vorteil der dadurch entstehen könnte, dass das Ersteintrittsdatum bei dem "neuen" Betrieb mit in den Stammdaten ist...?

Danke, Viele Grüße & Schöne Ostern an alle!

Joshua Bröhl

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
389 Mal angesehen

Hallo Herr Bröhl,

einen Nachteil durch die Erfassung des Ersteintrittsdatums gibt es nicht.

Es dient lediglich, wie von Ihnen richtig beschrieben, zur Erstellung des AAG Antrags bzw. dem Ausweis auf der Brutto/Netto-Abrechnung.

Beste Grüße aus Nürnberg


Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.04.2019 09:19:28 von Katharina_Dietl
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