Hallo Com.,
bei uns wurden 2 Mandanten zusammengeworfen, ich habe bei dem übernehmendem Unternehmen die Ersteintrittsdaten aus dem aufgelösten Unternehmen eingepflegt, da sonst das AAG Verfahren nicht greift...
Gibt es allgemein irgendein Nachteil/Vorteil der dadurch entstehen könnte, dass das Ersteintrittsdatum bei dem "neuen" Betrieb mit in den Stammdaten ist...?
Danke, Viele Grüße & Schöne Ostern an alle!
Joshua Bröhl
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Bröhl,
einen Nachteil durch die Erfassung des Ersteintrittsdatums gibt es nicht.
Es dient lediglich, wie von Ihnen richtig beschrieben, zur Erstellung des AAG Antrags bzw. dem Ausweis auf der Brutto/Netto-Abrechnung.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG