Hallo,
ich habe gerade für eine Mandantin die VaSt-Daten abgerufen. Für das Jahr wurden keine ESt-VZ gezahlt. Es gibt also keine rückübertragenen Vorauszahlungen. Im Vorjahr wurden noch Vorauszahlungen geleistet, somit habe ich aufgrund der Datenübernahme im Programm dort einen Wert stehen.
In dem Abgleich zwischen VaSt-Daten und Programm wird jedoch keine Abweichung ausgewiesen. Grund hierfür ist m.E.n. die Tatsache, dass die Finanzverwaltung nicht EUR 0,00 zurückmeldet, sondern schlichtweg keine Daten zu den VZ vorhanden sind. Das hier dann aber kein Hinweis erfolgt, dass eine Abweichung vorliegt, ist echt unschön...
Oder übersehe ich da irgendetwas?
Grüße
Manuela Jachert
Ist mir auch schon passiert; m.E. haben Sie (leider) nichts übersehen.
Steuernummer geprüft?
Das Problem tritt bei jedem unverändertem Vorjahreswert auf. Wir versuchen, das Protokoll der unveränderten Vorjahreswerte immer abzuprüfen. Dann bemerkt man die möglichen Fehler.
Das Problem tritt bei jedem unverändertem Vorjahreswert auf.
In dem von Frau Jachert geschilderten Fall, haben sich allerdings die Vorjahreswerte von z.B. 1.000 Euro Vorauszahlung auf 0,00 Euro Vorauszahlung geändert. Elektronisch per VaSt dem Grunde nach korrekt zurückgemeldet.
Ein Sachbearbeiter könnte beim Abgleich des Protokoll der unveränderten Vorjahreswerte zum Ergebnis kommen "Habe ich ja per VaSt abgerufen, scheinen also die Vorjahreswerte unverändert korrekt zu sein -> Haken dran".
Das so nicht gearbeitet werden sollte ist klar. Aber die Programmlogik funktioniert hier anders als sonst.
Die DATEV wird vermutlich "es wurden keine Vorauszahlungen geleistet" nicht in 0,00 Euro übersetzen, da 0,00 Euro bei "Abgabe-Art nicht vorhanden" ein falsches Ergebnis sein könnte.
Aber ein Hinweis "Die VaSt-Daten haben kein eindeutiges Ergebnis bei den Vorauszahlungen geliefert, prüfen Sie ggf. diesen Wert." könnte angebracht sein.
Besser wäre, die FinVerw übermittelt 0,00 Euro.