Hallo,
wie erfasse ich nachfolgendes Beispiel der Altersvorsorge korrekt im Personalstamm des Mitarbeiters in Lohn und Gehalt, damit der AN-Aufwand (Gehaltsumwandlung )für die Altersvorsorge korrekt auf der Gehaltsabrechnung abgebildet werden kann.
Beitrag Mitarbeiter (Gehaltsumwandlung): 103,43
AG-Zuschuss (stfr. und sv-frei) 27,00
Zwischensumme 130,43
Zuschuss 15% 19,57
SUMME VERTRAG Altersvorsorge 150,00
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wandelt ein Arbeitnehmer zu Gunsten einer betrieblichen Altersvorsorge Entgeltbestandteile um, ist der Arbeitgeber verpflichtet 15% des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss zu zahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Diese Verpflichtung besteht nur bei Zahlungen an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung.
Die 15 % AG-Pflichtzuschuss werden bei der Berechnungsart „Auf Hundert“ im Regelfall von der Gehaltsumwandlung berechnet (z. B. 15 % von 103,43 € = 15,51 €). In Ihrem besonderen Fall sollen die 15 % wohl von der Gehaltsumwandlung und dem (freiwilligen) AG-Zuschuss berechnet werden (z. B. 15 % von 130,43 € = 19,57 €).
Bei der Anlage einer betrieblichen Altersvorsorge in Lohn und Gehalt ist es notwendig, jeweils einen Vertrag für den Gehaltsverzicht (z. B. 103,43 €) und einen Vertrag für den (freiwilligen) AG-Zuschuss (z. B. 27,00 €) zu erstellen.
Zusätzlich kann bei Bedarf in dem bestehenden Vertrag für den Gehaltsverzicht eine „Variante AG-Pflichtzuschuss“ hinterlegt und mit Automatik-Lohnarten (5200-5310) abgerechnet werden. Es ist nicht möglich den Betrag des (freiwilligen) AG-Zuschusses mit in die Berechnung des AG-Pflichtzuschusses einfließen zu lassen.
Grundsätzlich errechnet Lohn und Gehalt automatisch den AG-Pflichtzuschuss in Höhe von 15 % oder einem abweichenden Prozentsatz, sobald eine Variante für den AG-Pflichtzuschuss auf der Mandantenebene angelegt und beim Mitarbeiter hinterlegt wird. Der AG-Pflichtzuschuss kann jedoch auch ohne Variante mit einem zusätzlichen Vertrag abgerechnet werden. Hier werden die bekannten Lohnarten wie z. B. Lohnart 4700 abgerechnet.
Die von Ihnen genannte Konstellation können Sie wie folgt abrechnen:
Vertrag 1:
Für den Gehaltsverzicht hinterlegen Sie im Reiter "Beiträge" die Lohnart 3040 bei Gehaltsverzicht und die Lohnart 4720 bei Steuerfreier Betrag mit dem Betrag von 103,43€.
Vertrag 2:
Im zweiten Vertrag rechnen Sie dann den Arbeitgeberzuschuss ab, indem Sie bei Steuerfreier Betrag die Lohnart 4700 mit einem Betrag von 46,57€ hinterlegen.
Möchten Sie den freiwilligen und den verpflichtenden AG-Zuschuss auf der Brutto/Netto Abrechnung trennen, ist ein dritter Vertrag notwendig. Im Vertrag 3 erfassen Sie den AG-Pflichtzuschuss (z. B. 19,57 €) getrennt von dem freiwilligen AG-Zuschuss (z. B. 27,00 €). Kopieren Sie für den Vertrag 3 z. B. die Lohnart 4700 auf eine freie Lohnartennummer und passen Sie ggf. die Lohnartenbezeichnung an.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer LEXinform/Info-Datenbank in folgenden Dokumenten:
1004619 AG-Pflichtzuschuss betriebliche Altersvorsorge (Arbeitsbereich)
9226390 Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018
1004682 AG-Pflichtzuschuss „Auf Hundert“ abrechnen
Viele Grüße aus Nürnberg
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Heubeck,
vielen Dank für Ihre o.g. Antwort.
Kann diese Schlüsselung dann bei Altverträgen (pauschalierte Versicherung) ebenfalls verwendet werden), damit dies in der Sozialversicherung und Lohnsteuer korrekt berechnet wird?
Viele Grüße
Hallo Frau Heubeck,
ist die Vorgehensweise bei LODAS, abgesehen von den programmbedingten Unterschieden, ebenso zu handhaben? Ich habe den selben Fall mit sogar exakt den identischen Zahlen.
Viele Grüße
Hallo,
für Lodas ist die Vorgehensweise identisch.
Die Informationen hierzu sind in folgenden Dokumenten erläutert:
1000710 - Betriebsrentenstärkungsgesetz
1004820 - bAV: AG-Pflichtzuschuss "Von Hundert" abrechnen
1004819 - bAV: AG Pflichtzuschuss "Auf Hundert" abrechnen
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
Sie können diese Schlüsselung auch bei sogenannten Altverträgen (pauschalversteuert) verwenden.
Bei dem AG-Pflichtzuschuss gibt es keine Differenzierung nach der Art der Versteuerung.
Ausschlaggebend ist, wann die individuelle Entgeltumwandlungsvereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber getroffen wurde und ob der Arbeitgeber sich dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart.
Wann der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde ist nicht relevant.
Viele Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
wir haben dies nun so im Mitarbeiterstamm geschlüsselt.
Auf der Gehaltsabrechnung werden nun nachfolgende Lohnarten mit Beträge aufgeführt. Ist dies so OK?
LA 3040 Gehaltsverzicht mtl. 103,43-
LA 4700 Betriebl. AV, AG, lfd §3Nr. 63EStG 46,57
LA 4720 Betr. AV, Geh. vz. lfd, §3Nr. 63EStG 103,43
LA 5200 bAV AG-Pflichtz, lfd 15,51
Wie wird bzw. sollte denn die LA 5200 verbucht werden, da die Buchhaltung Differenzen in Höhe von € 15,51 momentan hat.
Dieser Betrag wird ebenfalls auf der Übersicht zur betrieblichen Altersvorsorge bei den Mitarbeiterauswertungen ausgewiesen. Vertrag 1 und Vertrag 2 ist nun bei der Übersicht der Altersvorsorge bei den Mitarbeiterauswertungen um diese € 15,51 höher.
Grüße
Hallo,
die Darstellung auf Ihrer Lohnabrechnung zeigt einen Gehaltsverzicht von 103,43€ und einen gesamten Arbeitgeberanteil von 62,08 €. Darin ist der Pflichtzuschuss von 15,51 € enthalten. Bitte prüfen Sie die Höhe des AG-Zuschusses (Lohnart 4700) und des AG-Pflichtzuschusses (Lohnart 5200).
Laut Entgeltbescheinigungsverordnung darf der Gehaltsverzicht nicht in das Gesamtbrutto einfließen, muss aber das Steuer- und Sozialversicherungsbrutto mindern. Deshalb wird dieser in den Brutto-Bezügen sowohl im Minus, als auch im Plus aufgeführt.
Die Lohnart 5200 muss auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Kontierung Lohnarten einem entsprechenden Fibu-Konto zugeordnet werden.
Wir können Ihnen keine Auskunft darüber geben, auf welches Konto die Lohnart 5200 bei Ihnen verbucht werden muss. Sie können in Lohn und Gehalt unter Kanzlei | Finanzbuchführung | Kontenrahmen… die Standardkontierungen der DATEV-Standardkontenrahmen prüfen.
Viele Grüße aus Nürnberg
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG
Passt dann diese Erfassung bei Altverträgen bzw. Abbildung auf der Gehaltsabrechnung: Pauschalierter Vertrag in Höhe von € 100,--
LA 3000 Direktvers. AG-Leistung € 13,04
LA 3010 Direktv. Lfd, Gehaltsverz. n. 1980 € 86,96
LA 3040 Gehaltsverzicht, mtl. € -86,96
LA 5900 Abwälzungsbetrag PST € 22,20
Bei der Erfassung im Lohn und Gehalt wird dann bei der Erfassung von der LA 3000 ebenfalls noch die Lohnart 5900 dazu erfasst?
Hallo Frau Frey,
die Abbildung auf Ihrer Lohnabrechnung zeigt einen Gehaltsverzicht von 86,96€. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss in Höhe von 13,04€.
Übernimmt der Arbeitnehmer die pauschale Steuer, erfassen Sie im jeweiligen Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge die Lohnart 5900 Abwälzungsbetrag im Feld Übernommene Pauschalsteuer. Wenn Sie das Kontrollkästchen "Überwachung des Betrages durch das Programm" aktivieren, wird der Abwälzungsbetrag automatisch vom Programm ermittelt.
Die an den Arbeitnehmer abgewälzte Pauschalsteuer wird unter den Brutto-Bezügen dargestellt. Dadurch wird das Gesamt-Brutto und der Netto-Verdienst vermindert.
Viele Grüße aus Nürnberg
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG
Nochmals guten Morgen in die Runde!
Ich frage mich, ob in diesem konkreten Fall der verpflichtende AG-Zuschuss on top berechnet werden muss wie im Beispiel, oder ob der verpflichtende AG-Zuschuss, der ja geringer als der freiwillige AG-Zuschuss ist, nur gesondert abgerechnet werden muss.
Pflicht-Zuschuss auf Entgeltumwandlung + freiwilliger AG-Zuschuss
Entgeltumwandlung: 122,99 Euro
freiwilliger AG-Zuschuss: 7,44 Euro
Pflicht-Zuschuss: 19,56 Euro
-> AG-Zuschuss insgesamt bei weiterhin 27 Euro
Der Gesamtbetrag der BAV bliebe bei 150 Euro. (1 Cent Rundungsdifferenzen)
Der Arbeitgeber zahlt ja mit dem freiwilligen Zuschuss bereits mehr als er gesetzlich müsste und spart durch die BAV seines Arbeitnehmers an SV-Beiträgen.
Ist der Pflichtzuschuss also zusätzlich zu leisten oder rauszurechnen?
LG Simon