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Netto-Abzüge Jobticket

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letzte Antwort am 16.04.2019 10:26:01 von Nina_Schöneweis
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nadineteuscher
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
1675 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

wir zahlen für unsere Mitarbeiter einen Zuschuss von 10 € monatlich zum Jobticket, dieser wird auf der Gehaltsabrechnung bei den Brutto-Bezügen mit der Lohnart 2900 gelistet.

Wieso wird dieser Zuschuss wieder bei den Netto-Abzüge abgezogen?

Im Voraus Danke für Eure Antworten.

Liebe Grüße

Nadine Teuscher

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
1363 Mal angesehen

Hallo,

bei der Lohnart 2900 "AG-Zusch. f. Jobticket, st-frei" ist standardmäßig der Netto-Abzug mit der Lohnart 9010 "Fahrtkosten" als Folgelohnart hinterlegt. In vielen Fällen erfolgt keine Auszahlung über die Brutto/Netto-Abrechnung.

Entfernen Sie die Folgelohnart, wenn es zur Auszahlung kommen soll. Ich empfehle Ihnen die Standardlohnart zuvor zu kopieren.

Gehen Sie dazu unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten.

Über das Symbol "Lohnart kopieren" kopieren Sie die Lohnart auf eine freie Lohnartennummer. Löschen Sie in der Registerkarte Folgelohnarten die 1. Folgelohnart 9010 oder legen Sie einen neuen Gültig ab Stand an.

Viele Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 16.04.2019 10:26:01 von Nina_Schöneweis
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