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Hinweis Versorgungsbezüge übersteigen Bruttoarbeitslohn

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letzte Antwort am 16.04.2019 16:36:17 von Stephan_Hirsch
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m_brunzendorf
Fachmann
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Hallo.

Wenn ich im Einkommensteuerprogramm die Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres mit den aktuellen Werten überschreibe, kommt (wenn es zutrifft) bei der Eingabe der Zeile 3 (Bruttoarbeitslohn) der Erfassungshinweis:

"Die steuerbegünstigten Versorgungsbezüge übersteigen den Bruttoarbeitslohn. Prüfen Sie die Eingabe."

Dieses Hinweisfenster muss mit OK bestätigt werden.

@Datev: Warum kommt bereits an dieser Stelle dieser Hinweis auf die Zeile 8? Das ist bei der laufenden Eingabe total nervig und an dieser Stelle überflüssig, weil ich ja noch bei der Bearbeitung/Eingabe aller weiteren Werte bin.

Kann man diesen Hinweis nicht erst eingeblendet bekommen, wenn man die Erfassungsmaske der Lohnsteuerbescheinigung(en) schließt, damit es den Arbeitsablauf nicht stört?

Viele Grüße

m_brunzendorf
Fachmann
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@Datev: Wie sieht es denn nun mit der Meldung aus? Kann man hoffen, dass die wegkommt bzw. zukünftig nicht an dieser Stelle auftaucht?

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Sehr geehrter Herr Brunzendorf,

für die Programmversion für VZ 2019 wird geprüft, die Übernahme der Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung in die Anlagen der ESt-Erklärung automatisch durchzuführen – also ohne den derzeit noch erforderlichen Klick auf einen der Schaltknöpfe zur Datenübernahme bzw. ohne die derzeitige Abfrage beim Schließen des Erfassungsformulars.

Gleichzeitig sollen die von der Finanzverwaltung im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) übertragenen Werte der Lohnsteuerbescheinigung unmittelbar in die entsprechenden Anlagen der ESt-Erklärung „durchgeschleust" – und nicht wie bisher nur in das Erfassungsformular zur Lohnsteuerbescheinigung übernommen werden.

Im Zuge dieser Änderungen werden auch die Hinweise im Erfassungsformular zur Lohnsteuerbescheinigung überprüft - und damit auch der von Ihnen angesprochene Erfassungshinweis zu den Versorgungsbezügen..

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Hirsch

DATEV eG

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letzte Antwort am 16.04.2019 16:36:17 von Stephan_Hirsch
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