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LODAS Gefahrentarifstelle ist ungültig

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letzte Antwort am 24.04.2019 11:00:55 von greese
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greese
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Guten Tag zusammen,

zum 01.01.19 haben wir von der BGW eine neue GST gemeldet bekommen. Für 2018 wurde mit GST 0123 auch die Auswertung 422 erstellt. Leider habe ich übersehen, dass ab 01.01.19 unter SV -> UV die neue GST 0661 mit dem Kreuz für Haupt-GST versehen sein muss.

In den Monaten Januar bis März 2019 erhalte ich mit der Auswertung 420 die Info: GST (noch die alte GST 0123) ist ungültig, da nicht in der Rückmeldung der BG enthalten.

"Schlau wie ich war, habe ich im nun im Januar die alte GST gelöscht und die neue GST mit dem Kreuz für Haupt-GST versehen". Aber egal wie oft ich die Stammdaten ins Rechenzentrum sende, ich bekommen immer wieder die Meldung in der Auswertung 420:GST (noch die alte GST 0123) ist ungültig, da nicht in der Rückmeldung der BG enthalten.

Was muss ich tun, damit die Auswertung 420 ordnungsgemäß läuft?

Vielen Dank und einen schönen Tag wünsche ich.

Viele Grüße

Claudia Herda-Lüders

Thomas_Kahl
Meister
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Mindestens für einen Arbeitnehmer in der Nachberechnung eine Neuabrechnung mit dem BS 1/96 im Januar erzwingen. Eventuell auch noch für Februar. Das sollte eine neue Berechnung auslösen und damit die Korrektur der Auswertung.

MfG
T.Kahl
greese
Erfahrener
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Hallo Thomas,

vielen Dank für deine Antwort.

Wenn ich aber keine Nachberechnungen für Januar habe, was mache ich dann?

Ist es sinnvoll den Abruf bei der BG erneut zu starten? Und ggf. einen Abruf (der bereits erfolgt ist) zu stornieren?

Viele Grüße

Claudia

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Thomas_Kahl
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Egal. Einfach den Bewegungsdaten erfassen. Personalnummer ist egal. Muss nur aktiv sein. In der Lasche Nachberechnung. Muss so aussehen:

361913_pastedImage_0.png

MfG
T.Kahl
greese
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Hallo Thomas,

vielen Dank für deine Hilfestellung. Wenn ich über Nachberechnung Standard eine Nachberechnung für Jan (+ Feb) erzwinge, funktioniert die Korrektur der Auswertung 420 aber erst mit der tatsächlichen Abrechnung? Oder reicht es, die Stammdaten ins Rechenzentrum zu schicken?

Vielen Dank für deine Geduld mit mir .

Viele Grüße

Claudia

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Thomas_Kahl
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Das geht erst mit der Abrechnung. Ich hoffe mal, das hier ausreicht, die Nachberechnung für einen Mitarbeiter zu erzwingen (und man das nicht für alle tun muss).

MfG
T.Kahl
greese
Erfahrener
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Hallo Thomas,

gestern war der spannende Moment... Dank deiner Hilfe (es hat gereicht bei 1 MA*in für Jan +  Feb eine Nachberechnung zu erzwingen) habe ich nun eine ordentliche Auswertung 420 erhalten.

Vielen Dank noch einmal für die tolle und vor allem schnelle Hilfe.

Viele Grüße

Claudia

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letzte Antwort am 24.04.2019 11:00:55 von greese
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