abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Entgeltumwandlung Maler Mindestlohnunterschreitung Öffnungsklausel

5
letzte Antwort am 07.12.2019 11:42:23 von m_wenzien
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
m_wenzien
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 6
836 Mal angesehen

Hallo Community,

ich habe folgenden Sachverhalt:

Ein Mandant aus der "Maler-Branche" hat für 2 Arbeitnehmer eine Direktversicherung abgeschlossen.

Der Mandant ist nicht Mitglied eines Arbeitgeberverbands, er ist nur an die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertragsbestandteile gebunden.
Die Direktversicherung wird finanziert aus der Entgeltumwandlung und dem 15%-igen Arbeitgeberzuschuss(für eingesparte SV-Beiträge).

Bis zu diesem Punkt ist alles in Ordnung.

1.  Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es eine Öffnungsklausel im für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag gibt, welche es ermöglicht,
     dass der Mindestlohn aufgrund der Entgeltumwandlung unterschritten wird?
     Der Arbeitgeber zahlt immer nur den aktuell gültigen Mindestlohn bzw knapp darüber, wie die meisten es wohl kennen.

Des weiteren habe ich ein Problem die Berechnung des Beitrags zur Malerkasse nachzuvollziehen:

     Laut meinen Recherchen in Lexinfo(5300757)=Info Malerkasse
     (Startseite - Arbeitgeber - Anmeldung und Verfahren - Beitragsmeldung und -zahlung - Berechnung)
     wird der monatliche Beitrag für die Malerkasse aus dem Bruttolohn berechnet:

Bruttolohn ist die Summe aus:

Steuerpflichtigem Arbeitslohn

+ stfr. Entgeltumwandlung des AN

*aber ohne Aufstockungsbeiträge die allein durch den  AG finanziert werden.

In der Probeabrechnung(siehe Bild unterhalb) wird aber der Aufstockungsbeitrag des AG mit einbezogen!!!

2. Kann es sein das hier ein grundlegender Fehler in LODAS vorhanden ist?

Unbenannt.PNG

Die Stammlohnart 891 wurde von mir nicht verändert und hat auch die richtige Einstellung im Register Baulohn / ZVK (siehe Bild unterhalb)

Unbenannt1.PNG

Die Lohnarten 911 und 914 haben die selben Einstellungen, wirken sich aber nicht aus, da sie sich gegeneinander aufrechnen.

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 6
595 Mal angesehen

Hallo,


eine Öffnungsklausel gibt es nicht. Eine Betriebliche Altersvorsorge – Entgeltumwandlung darf nur für Bestandteile oberhalb des Mindestlohns erfolgen. Erhält der Arbeitnehmer nur den Mindestlohn, darf somit keine Entgeltumwandlung erfolgen.


Bezüglich der Berechnung des Beitrags zur Malerkasse, wenden Sie sich bitte mit Ihren Ordnungsbegriffen (Berater-, und Mandantennummer) über einen anderen Servicekanal an uns.

Mit freundlichen Grüßen


Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
m_wenzien
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 6
595 Mal angesehen

Vielen Dank

0 Kudos
m_wenzien
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 6
595 Mal angesehen

Hallo Frau Frohmeyer,

der Versicherungsvertreter unseres Mandanten hatte uns noch den folgenden Auszug aus dem Tarifvertrag zur Verfügung gestellt.

365738_pastedImage_0.png

Nach dem was dort steht würde ich sagen, es ist eine Öffnungsklausel enthalten.

Könnten Sie das nochmal prüfen?

Ich kann Ihnen auch den vollständigen Auszug per Mail zukommen lassen, wenn Sie das wünschen.

PS:

Das andere Problem wird schon vom Programmservice geklärt:)

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 6
595 Mal angesehen

Hallo,

in diesem Fall ist uns eine Prüfung leider nicht möglich. Stimmen Sie bitte die tarifvertraglichen Fragen mit den Tarifvertragsparteien bzw. mit der Malerkasse ab.

Freundliche Grüße

Monique Schauer
Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
m_wenzien
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 6
591 Mal angesehen

Hallo an die Community,

 

habe heute von DATEV die Mitteilung erhalten, dass der Fehler ab dem 12.09.2019 behoben wurde für Stammlohnart 891.

 

Für meinen Mandanten musste nur noch eine Nachberechnung auf den Monat Januar 2019 angestoßen werden für die betroffenen Mitarbeiter. 

 

Bis demnächst...:-)

0 Kudos
5
letzte Antwort am 07.12.2019 11:42:23 von m_wenzien
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage