Aus Kanzlei Rewe wurden 0,00 EUR als Hinzurechnungsbetrag Schuldzinsen in die Anlage EÜR übertragen - als anzusetzender Hinzurechnungsbetrag stehen demnach 0,00 EUR in der Anlage (tatsächliche Schuldzinsen sind knapp 1.000 EUR und auch tatsächlich abzugsfähig).
Bei der Übermittlung erhalte ich nun die Fehlermeldung: "Auf der Anlage EÜR wurde ein Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Absatz 4a EStG eingetragen, der anzusetzende niedrigere Betrag … jedoch nicht." - die Datenübermittlung ist somit nicht möglich. Da die Daten von Rewe übernommen wurden, sind sie ausgegraut und ich kann nicht löschen. Bei der Veranlagung 2017 mit der gleichen Konstellation war die Übermittlung kein Problem.
Ich habe die aktuellste Version von ESt comfort von vor ein paar Tagen installiert.
Gibt es Hinweise, wie ich doch zur Übermittlung komme?
Vielen Dank
Annett Leitgebel
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Leitgebel,
bitte beachten Sie folgendes Dokument:
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Vielen Dank dafür! Das hatte ich bei meiner ersten Suche heute Vormittag nicht gefunden...
Viele Grüße
Annett Leitgebel