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Handwerkerleistungen im ESt-Mantelbogen löschen

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letzte Antwort am 17.04.2019 14:44:32 von Gelöschter Nutzer
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m_brunzendorf
Fachmann
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Hallo.

Kann man irgendwie im Einkommensteuerprogramm die einzeln eingetragenen Handwerkerleistungen des Vorjahres im laufenden Jahr komfortabel komplett löschen? Ich meine, ohne, dass ich 10 Stück einzeln löschen UND auch noch bestätigen muss, dass ich wirklich löschen will.

Wenn nicht, @DATEV, bitte den Wunsch aufnehmen, alle Positionen markieren können und in einem Rutsch löschen (gerne auch mit einer einmaligen Bestätigungsabfrage 😉 )

Viele Grüße

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 16
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Nö geht nicht. Findet DATEV wohl dufte und beschäftigt gerne die Mitarbeiter.

Gilt übrigens für alle Einzelaufstellungsfelder.

XXXXXXX (Text gelöscht durch Moderator wegen Verstoß gegen Netiquette).

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 3 von 16
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XXXXXXX (Zitat gelöscht durch Moderator wegen Verstoß gegen Netiquette).

Herr Martens,

Ihre Sprache und offensichtlich auch Ihr Denken, das immer wieder zu so perversen Sprüchen führt, ist unerträglich.

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m_brunzendorf
Fachmann
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Nachricht 4 von 16
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Bei den Spenden ist es sogar noch schlimmer! Hier hat der Programmierer anders gearbeitet.

Wenn man z.B. 15 Spenden vom Vorjahr hat und nur die Spenden 1-10 im laufenden Jahr wieder hat, ist man noch mehr "gekniffen". Denn wenn Sie Spende 11 gelöscht haben, springt die markierte Zeile wieder auf Spende 1 und sie müssen wieder umständlich zur nächsten Spende nach unten scrollen und die nächste Spende löschen.

Bei den Handwerkerleistungen bleibt nach dem Löschen wenigstens die letzte Zeile markiert.

@Datev: Wieso ist das allgemein so gelöst? Wieso ist das bei den Spenden ANDERS gelöst? Bitte, bitte, bitte schnellstmöglich abändern. Danke.

Viele Grüße

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Gelöschter Nutzer
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Wenn ich von der Finanzverwaltung dazu gedrängt werde einzelne Werte zu erfassen, da es nur noch die Belegvorhaltepflicht gibt, ist es ein Unding das die Software mich zwingt, jede Löschung einzeln und auch noch mit Sicherheitsabfrage manuell zu löschen.

Hier hat der Programmierer sich einen Dreck um die Anwender gescherrt und das ist gelinde gesagt, eine absolute Frechheit.

Gruß A. Martens

P.S.

Wir reden von Zukunftsvisionen und solche essentiellen Dinge sind noch nicht einmal umgesetzt worden. Auch nicht in der aktuellen Version.

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stimpfig
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Brunzendorf,

zur inhaltlichen Prüfung von Einträgen innerhalb der Ordnungsbereiche müssen diese einzeln markiert werden. Aus diesem Grund ist aktuell keine Mehrfachauswahl möglich.

Den Beiträgen entnehmen wir, dass die Prüfung nicht in jedem Fall notwendig oder gewünscht ist. Wir haben deshalb die Anregung, eine Mehrfachauswahl innerhalb der Ordnungsbereiche zu treffen, an die Entwicklung weitergegeben.

Mit freudlichen Grüßen

Wolfgang Stimpfig

DATEV eG

m_brunzendorf
Fachmann
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Hallo Herr Stimpfig,

vielen Dank für die Info.

Bitte nehmen Sie auch noch mit auf, dass die einzelnen Ordnungsbereiche identisch zu handhaben sind.

Aktuell ist es in einem Bereich so, dass nach Löschung die Auswahl auf Punkt 1 zurückspringt, und im anderen Bereich, dass nach Löschung die Auswahl auf dem dann letzten Punkt verbleibt.

Viele Grüße

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Gelöschter Nutzer
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zur inhaltlichen Prüfung von Einträgen innerhalb der Ordnungsbereiche müssen diese einzeln markiert werden.

Äh, welche inhaltliche Prüfung findet denn statt?

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 9 von 16
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zur inhaltlichen Prüfung von Einträgen innerhalb der Ordnungsbereiche müssen diese einzeln markiert werden. Aus diesem Grund ist aktuell keine Mehrfachauswahl möglich.

Hallo Herr Stimpfig,

leider findet offensichtlich keine inhaltliche Prüfung statt, so dass z.B. unveränderte Vorjahreseinträge ohne Gemecker übernommen werden. Bei den Spenden muss ein Datum erfasst werden und das Programm meckert dann, wenn das Datum noch aus dem Vorjahr ist.

Viele Grüße

Jupp Schmitz

P.S.: Vielleicht können Sie auf Herrn Martens Frage noch mitteilen, welche Prüfungen denn tatsächlich stattfinden?

fuchs2008
Einsteiger
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Nachricht 10 von 16
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Hallo Herr Stimpfig,

also die Anmerkung das vor dem Löschen eine inhaltliche Prüfung gewünscht ist und daher die Einzelmarkierung notwendig ist, kann ich so nicht nachvollziehen.

Ich kann zunächst die Daten - oder Auswertungen (Bildschirm oder Papier) - prüfen und dann beschließen "alles raus". Aber eben dieses "alles raus" gibt es nicht. Nur die bereits erwähnten Wege.

Auch ich bitte dringend hier sinnvolle Möglichkeiten zu schaffen.

Gruß

S. Fuchs

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annegea
Beginner
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Nachricht 11 von 16
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich finde das auch sehr umständlich, wenn Vorjahreseinträge gelöscht werden müssen, die nur das eine Jahr betreffen. Wieso können diese Einträge nicht sofort bei Anlage eines neuen Jahres automatisch gelöscht werden? M. E. beinhaltet das ein großes Fehlerpotential, weil es eben nicht jedes Jahr zutrifft. Das betrifft auch die Spenden.

Viele Grüße

A. Seidel

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stimpfig
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Schmitz,

vermutlich hat sich durch den Post von 2008 Fuchs die Frage bereits geklärt, dennoch von mir nochmal die Antwort auf die Frage von Herrn Martens.

Die „inhaltliche Prüfung" bezieht sich nicht auf eine programmseitige Prüfung, sondern lediglich auf die fachliche Prüfung, die der Bearbeiter vor dem Löschen eines Eintrags innerhalb des Ordnungsbereichs durchführt. Durch das markieren eines einzelnen Eintrags wird der Inhalt sichtbar und der Bearbeiter kann entscheiden, ob der Eintrag gelöscht werden soll.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stimpfig

DATEV eG

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alex7763
Aufsteiger
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Hallo Herr Stimpfig,

diese Prüfung ist ja grundsätzlich nicht schlecht.

Nur gibt's fast immer die Fälle, da fallen diverse Positionen raus, und es ist arg mühselig (siehe Vorredner/innen/...) jede einzeln zu löschen. Besser "im Block" markieren und weg. Ggf. die jährl. Heizungswartung übrig lassen und aktualisieren.

Sind halt oft viele kleine Sachen, die einen in "die Tastatur beißen" lassen.

Viele Grüße

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p_schierhorn
Einsteiger
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Hallo Herr Stimpfig,

der Antwort: "Durch das markieren eines einzelnen Eintrags wird der Inhalt sichtbar.." kann ich nicht nachvollziehen.

Bereits beim Öffnen sieht man die einzelnen Positionen und je nach Größe kann man durch scrollen alles auf einen Blick erkennen.

Hier und für mich besonders bei der Erfassung der einzelnen Reisekosten ist es wirklich grauenhaft an das nächste Jahr zu denken. Eine wahre Herausforderung für den rechten Zeigefinger. Hier wird auch deutlich, dass jedwedes Verständnis für die Praxis ignoriert wird.

Gelöschter Nutzer
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Wenn nicht alle wesentlichen Entscheidungskriterien sichtbar sind, liegt ein wesentlicher Designfehler der DATEV vor.

Außerdem, was soll die Bevormundung?

Eine Rückfrage, "möchten Sie wirklich 10 von 15 Einträgen löschen?" sollte völlig ausreichen. Ferner möchte ich auch noch ausdrücklich darauf Hinweisen, dass in der Buchführung auch mehre Buchungssätze auf einmal gelöscht werden können, ohne dass ich alle Informationen hierzu sehen kann (z. B. Bankauszugsdaten!).

Somit ist ihre Anwort mehr als fragwürdig und ordne ich unter der Rubrik "faule Ausrede"!

Aber das kennt man ja von DATEV nicht anders.

Gruß A. Martens

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Hr. Stimpfig,

übrigens kann ich auch nicht in der Anlage V+V mehrere Einzelerfassung zu den Formularfeldern auf einmal löschen, obwohl alle Informationen sofort sichtbar sind.

Siehe hierzu Werbungskosten V+V ZE 46 o. 49 usw.

Ihre Aussage ist also generell unstimmig!

Gruß A. Martens

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letzte Antwort am 17.04.2019 14:44:32 von Gelöschter Nutzer
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