Liebe Datevs,
ich habe mal eine Frage zur Datev-Berufskleidung: Wie groß muß das Logo/Signet auf dem Hemd/der Bluse in der Praxis sein, damit die Kleidung steuerlich als Berufskleidung durchgeht? Sie müssen doch immer die schicken Teile mit den Datev-grünen Logos tragen. Sie müssen doch die Praxiserfahrung zum Thema haben.
Ich finde die Definition aus den LStR etwas ungenau "nach ihrer uniformartigen Beschaffenheit oder dauerhaft angebrachten Kennzeichnung durch Firmenemblem objektiv eine berufliche Funktion erfüllen. Das Logo darf aber hinsichtlich der Größe und Anbringung am Kleidungsstück nicht derart unauffällig gestaltet sein, dass es in der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen wird."
Da ich mir ein berufskleidungsgeeignets Signet habe entwerfen lassen, denke ich darüber nach, mir meine Büro-Blusen und -Shirts damit besticken zu lassen um diese dann als Betriebsausgaben geltend zu machen.
Was sagt die Erfahrung bei der Datev?
Herzliche Grüße aus Darmstadt
S. Decker