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beA - BRAK löscht ab 1.4. "alte" beA-Nachrichten

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letzte Antwort am 30.03.2019 22:39:24 von Michael-Renz
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Michael-Renz
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Hallo Community,

ACHTUNG KEIN Aprilscherz!!!

Die BRAK löscht (entsprechend der gesetzlichen Regelungen) seit 1.4.2019 beA-Nachrichten, die älter sind als 90 Tage!! Dies wird nochmals im aktuellen beA-Newsletter detailliert beschrieben.

Wer alle Nachrichten mit den DATEV-Anwaltspostfach sachgerecht bearbeitet, muss keinen Datenverlust fürchten - DATEV-Anwaltspostfach archiviert die Dateien bei korrekter Anwendung automatisch in DMS oder Dok-Ablage!!!

Hier der bea-Newsletter und ein Zitat daraus:

" Ab dem 1.4.2019 werden Nachrichten, die bereits länger als 90 Tage im beA-Postfach liegen automatisiert in den Ordner „Papierkorb“ verschoben und
nach weiteren 30 Tagen automatisiert gelöscht (vgl. § 27 RAVPV; siehe dazu auch beA-Newsletter 8/2019 und beA-Newsletter 11/2019). Gelöschte Nachrichten bleiben dauerhaft verloren. Vor dem endgültigen Löschen kann sich der Postfachinhaber bei hinterlegter E-Mail-Adresse benachrichtigen lassen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum automatischen Verschieben und Löschen im Überblick:

Welche Nachrichten werden automatisiert in den Papierkorb verschoben?

Automatisiert in den Papierkorb verschoben werden

  • gesendete Nachrichten, die länger als 90 Tage im Ordner „Gesendet“ (oder in einem Unterordner) liegen und
  • eingegangene Nachrichten, die länger als 90 Tage im Ordner „Posteingang“ (oder in einem Unterordner) liegen

und die bereits „angefasst“ wurden. Angefasst wurde eine Nachricht, die

  • der Postfachinhaber als gelesen markiert oder geöffnet oder in einen anderen Ordner verschoben hat oder
  • die der Postfachinhaber oder eine berechtigte Person exportiert hat.
Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
metalposaunist
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Kurze Frage: Warum? Kommt die BRAK etwa schon an ihr Speicherlimit, weil die Daten nicht auf amazon Servern liegen?

Und wer hat dann die Gesetze entworfen? Ich mein, man muss ja nicht alles sammeln bis zum St. Nimmerleinstag aber ca. 10 Jahre hätte ich doch gedacht ... 90 Tage, hm. Gerade weil es ja digital ist.

Versteh' einer die deutsche Gesetze ...

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Michael-Renz
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Hallo Herr Bohle,

der Gesetzgeber hat das beA nicht als “Aufbewahrungs- oder Dokumentationseinrichtung“ betrachtet, sondern nur als (sicheren?) Übermittlungsweg - also Ersatz der Briefpost - definiert.

Insofern Ist es verständlich, dass der Gesetzgeber da eine maximale Aufbewahrungsfrist vorsieht. Unter dieser Prämisse scheint mir auch die vorgesehene Frist mehr als ausreichend. Der aktuelle Hinweis ist m. E. trotzdem wichtig, weil eben bisher die BRAK wegen der Anlaufschwierigkeiten diese gesetzliche Löschregel nicht angewandt hat und deshalb evtl. manche der (wenigen) Nutzer diese Regelung „nicht auf dem Schirm“ haben.

Es es ist nur total schade, dass offenbar die meisten Anwälte und (fast) alle Gerichte die Nutzen der digitalen Post nicht zu schätzen wissen. Obwohl wir an Anwälte und Gerichte komplett nur noch per beA versenden, habe ich bisher genau in einem einzigen Verfahren vom Gericht darüber Antwort erhalten und auch die Anwaltskollegen, die darüber antworten, kann ich an einer Hand aufzählen. Es sind im Übrigen ausschließlich DATEVAnwalt-User - vermutlich deshalb, weil das DATEV-AnwaltPostfach die absolut beste Integration in die Software bietet.

Das zeigt, dass usability eben einer der vorrangigsten Gesichtspunkte der Softwareentwicklung sein muss, wenn Digitalisierung gelingen soll.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
metalposaunist
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der Gesetzgeber hat das beA nicht als “Aufbewahrungs- oder Dokumentationseinrichtung“ betrachtet, sondern nur als (sicheren?) Übermittlungsweg - also Ersatz der Briefpost - definiert.

Und dann muss die BRAK also das Rad (die Verschlüsselung) neu erfinden und setzt nicht einfach auf vorhandene Verfahren wie S/MIME und PGP bzw. setzt sich nicht dafür ein, dass diese Verfahren mal von allen einfach und sinnvoll genutzt werden können?

Statt anerkannte und sicherere Verfahren zu nutzen hat die BRAK ewig rumgeeiert und wirklich sicher ist es doch bis heute nicht, oder?

Zur Problematik Digitalisierung: Das betrifft ja nicht nur BRAK / DATEV Anwalt User. Gibt ja auch noch z.B. etliche Unternehmen, die Ihre Abrechnung per Post ausdrucken statt über ANO zu arbeiten oder im schlimmsten Fall soll ein Teil der Belegschaft digital arbeiten, der Rest bekommt es analog.

Es gibt noch viel zu tun; manches wird sich aber jetzt durch die neue, junge Generation aka digital Natives von allein lösen bzw. ist man offener für Neues, für digitales, für neue Strukturen und Prozesse.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Michael-Renz
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Hallo Herr Bohle,

s/mime und pgp haben (wie jede e2e-Verschlüsselung) das Problem, dass  eine Vertretungsregelung dann nicht mehr funktioniert, wenn der Empfänger (nur eine) natürliche Person sein darf.

Der Gesetzgeber hat außerdem geregelt, dass jeder Anwalt adressiert werden muss und nicht etwa vorgesehen, dass die Kanzlei der Empfänger sein könnte. Gerade bei Kanzleien mit mehreren Berufsträgern wäre das „Kanzleipostfach“ und eine interne Vertretungsregelung möglich gewesen. Aber da der Berufsträger auch noch qualifiziert signieren können soll/muss scheidet so ein Kanzleiadressat als Sender aus.

Ausserdem hat sich die BRAK standhaft geweigert, ein Kanzleiregister zu führen. RAe sind unstete Zeitgenossen und wechseln die Kanzleien deutlich öfter als andere freie Berufe - insofern ist die Weigerung der BRAK, ein Kanzleiregister zu führen, verständlich, zumal eine „gesetzliche Meldepflicht“ der einzelnen Berufsträger in der Kanzlei/Zusammenschluss nicht besteht.

Das beA hat sich viel Kritik eingefangen und auch die technische Umsetzung sowie die Transparenz im Umgang mit den Betroffen war mehr als “suboptimal“ - bei nüchterner Betrachtungsweise gab es aber wahrscheinlich bei den (gesetzlichen) Rahmenbedingungen nicht wirklich viel Handlungsspielraum. Das wird die BStBK - wenn sie am beSt werkeln muss - auch noch merken. Ich hoffe bloß, dass da die DATEV als profunder Kenner des Berufsstands und der Technik mitreden/mitwerkeln kann.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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letzte Antwort am 30.03.2019 22:39:24 von Michael-Renz
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