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Kann ich an eine Buchung einen zweiten Beleg hängen?

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letzte Antwort am 30.03.2019 08:15:11 von eliansawatzki
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danhof
Beginner
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Hallo,

kann ich an eine Buchung eine 2. Seite dran hängen, wenn schon ein Beleg mit der Buchung verbunden ist?

Danke.

schad
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 6
930 Mal angesehen

Hallo,

soweit ich weiß, nein.

Aber vielleicht den Beleg von der Buchung lösen, wieder in den Posteingang holen, dort mit der zweiten Seite zusammenheften und dann diesen gehefteten Beleg mit der Buchung neu verknüpfen.

Vielleicht als eine Möglichkeit.

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mkinzler
Meister
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Nachricht 3 von 6
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Man kann einen Beleg mehreren Buchungen anhängen, aber nicht umgekehrt.

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eliansawatzki
Meister
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Nachricht 4 von 6
930 Mal angesehen

Hallo zusammen,

selbst wenn eine Buchung festgeschrieben ist, ist es möglich, weitere Belege an den vorhandenen Beleg/Beleglink zu heften. Hierzu empfiehlt es sich wie folgt vorzugehen:

- öffnen Sie im Rechnungswesen den betroffenen Beleg/Beleglink

- klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Beleg und wählen Sie "Beleg-ID in Zwischenablage kopieren"

- öffnen sie die Startseite Belege im Unternehmen online

- positionieren Sie den Cursor im Suchschlitz der Startseite Belege, klicken sie die rechte Maustaste und wählen "Einfügen" - die Beleg-ID steht nun im Suchschlitz - betätigen Sie den Button "Suchen"

- jetzt öffnet sich die Belegübersicht und der entsprechende Beleg wird angezeigt

- haken Sie den Beleg an und klicken Sie den Button "Bearbeiten" (rechts unten)

- in der folgenden Ansicht gibt es links oben ein Symbol (gelbe Büroklammer mit grünem Plus) mit welchem Sie an den in Bearbeitung befindlichen Beleg weitere Seiten/Belege aus dem Posteingang von Unternehmen online hinzufügen können

Ergebnis: der Beleglink im Rechnungswesen wurde um weitere Seiten/Belege ergänzt

w_paul
Erfahrener
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Nachricht 5 von 6
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Danke für den Hinweis.

Aus Sicht eines Mandanten müsste durch Suche in Belege Online über ReNr. etc. Ebenfalls eine Verknüpfung möglich sein oder?

Wobei dadurch bekommt es Buchhalter nicht mit - Kann schlecht sein.

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eliansawatzki
Meister
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Nachricht 6 von 6
930 Mal angesehen

Wenn der Mandant bei einer OPOS-Buchhaltung Belege abweichend vom ursprünglichen Betrag zahlt kann es durchaus sinnvoll sein, dass der Mandant einen die Abweichung erläuternden Beleg an den ursprünglichen Beleg heftet (z. B. Eine Kopie mit Bemerkungen).

Beim buchen der Bank könnte dann der Beleg am offenen Posten geöffnet werden und es wäre sofort klar, warum es eine Abweichung gibt.

So wäre aus meiner Sicht zum Geschäftsvorfall alles sauber dokumentiert und der Mandant spart sich Bemerkungen/Notizen (z. B. am elektronischen Kontoumsatz) an anderer Stelle.

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letzte Antwort am 30.03.2019 08:15:11 von eliansawatzki
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