Hallo zusammen,
ich war vor kurzem auf einer KOB-Veranstaltung und da hieß es, es können über die VaSt jetzt auch folgende Daten abgerufen werden:
Mit Freistellungsaufträgen ist wohl bei "Einkünfte aus Kapitalvermögen" Zinsen (801,- €) etc. gemeint...
Wir haben das bei 2 Mandaten mal testen wollen, aber es wurde nichts angezeigt.
Hat dazu jmd. eine Info für mich oder verstehen wir das falsch was damit gemeint ist?
Herzlichen Dank und Grüße
Larissa
Seit 1999 werden nur die freigestellten Kapitalerträge an das BZSt gemeldet, keine erteilten Freistellungsaufträge (45d EStG).
Ein Abruf über die VaSt ist mir nicht bekannt.
Hallo,
danke für die Rückmeldung... wie gesagt, wurde groß Kommuniziert in der Veranstaltung aber was damit gemeint ist!?
Hallo Frau Uzun-Unser,
Sie haben das doch genau beschreiben: In Ihrem Screenshot steht, dass "in Anspruch genommene" Freistellungsaufträge abrufbar sein sollen. Jetzt müssen wir noch auf eine Antwort der Datev warten, warum das für den VZ 2018 offensichtlich noch nicht klappt. In der Netiquette hat die Datev versprochen, innerhalb von 2 Tagen zu antworten. Spätestens morgen Nachmittag wissen wir mehr.
Die ING-DiBa erstellt die Jahressteuerbescheinigungen wegen dem neuen InvStG erst im April. Evtl. liegt es daran.
Interessant ist bisher an mir vorbeigegangen.
Allerdings hatte ich jetzt 3 Fälle in denen das FA Freiststellungsaufträge
der Jahre 2013vorfolgend nachrecherchieren musste weil diese den freibetrag von 801,-- überstiegen hatten oder Kontrollmitteilungen aus dem Ausland ausgewertet wruden und nicht klar war ob diese Zinserträge erklärt wurden.
Die zustänidge Mitarbeitein vom Finanzamt meinte sie haben stapelweise diese Anfragen vom BZSt bekommen und sie müsse das jetzt leider abarbeiten.
Daher wäre der Umkehrschluss schon, dass die Daten für die Freistellungsauftrage inzwischen von der Fin.verwaltung datenbanktechnisch so erfaßt sind, dass diese via VDB bw. Elster abgerufen werden können. Gesehen habe ich das aber auch noch nicht.
Ok, dann lassen wir uns alle mal überraschen was die Datev dazu sagt
Danke für die fleißigen Rückmeldungen!
Hallo Frau Uzun-Unser,
erst nach dem KOB-Erfahrungsaustausch habe ich die Information erhalten, dass die Finanzverwaltung den Beleg "Tatsächlich vom Steuerabzug freigestellte Kapitalerträge aufgrund eines Freistellungsauftrags" voraussichtlich erst ab dem Jahr 2020 liefern wird.
Bitte entschuldigen Sie die Falschinformation meinerseits.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Dürsch
DATEV eG
Hallo Frau Dürsch,
schade, wäre toll gewesen wenn das jetzt schon funktioniert hätte:)
Danke für Rückmeldung!
LG
Uzun-Unser
Naja so schnell ist die Fin.verw. dann halt doch nicht- auch wenn dort die Infos wohl parat liegen aber Umsetzung und EDV und Verwaltung und öffentl. Hand.
Hallo Frau Dürsch,
da ich Kanzleiinhaber bin und nicht von der Datev zum KOB ernannt wurde, habe ich diese Information irgendwo anders bei der Datev erfahren. Leider weiß ich nicht mehr, wo ich das gesehen habe. Ich vermute bei eine Infos über Neuerungen.
Viele Grüße
Jupp Schmitz
Ich habe heute die Daten für eine VaSt abgerufen und siehe da:
Sehr schön, dass das jetzt auch funktioniert.
Hallo 314159,
ja das habe ich heute auch durch einen Zufall festgestellt.
Was aber noch viel schöner wäre, wäre auch der Abruf der noch anderen Daten, die die Finanzverwaltung hat. Bspw. die gezahlte Kapitalertragssteuer, SolZ, Kapitalerträge, etc.. Dann würden auch die nicht bekannten "Kinder" auftauchen. Ich weis, dass es ein Problem bei der Finanzverwaltung ist aber wir sind mit diesen Schritt doch schon etwas weiter.
Anfrage an die DATEV:
Ist es vorgesehen, diese kleine Mitteilung zukünftig mit der Kap.-Detailerfassung zu verknüpfen (Bspw. über den Namen des Institutes, da die Zuordnung zum Stpfl. oder Lebenspartner ja bereits vorliegt)?
Sofern zukünftig auch noch mehr Daten vorliegen, ist der Weg dann ja bereits geebnet und muss nur ergänzt werden.
Bitte nehmt den aktuellen Stand unter die Auswertung "Hinweise und Fehler" auf, da man in die Auswertung "VaSt-Abfrage Daten" nur selten rein schaut und sie nicht im Abfragefenster (Abweichung zur Einkommensteuererklärung) aufgeführt werden.
Über eine Info seitens der DATEV würden sich bestimmt einige freuen.
sonnige Grüße aus dem Elbflorenz
Was aber noch viel schöner wäre, wäre auch der Abruf der noch anderen Daten, die die Finanzverwaltung hat. Bspw. die gezahlte Kapitalertragssteuer, SolZ, Kapitalerträge, etc.. Dann würden auch die nicht bekannten "Kinder" auftauchen. Ich weis, dass es ein Problem bei der Finanzverwaltung ist aber wir sind mit diesen Schritt doch schon etwas weiter.
Ist im § 45d nicht vorgesehen, also können weder DATEV noch die Banken hier etwas machen.
Sinn und Zweck ist ja die Kontrolle der Einhaltung des FSA. Ansonsten wird ohne FSA AbgSt einbehalten und gut.