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Lohnsteuerbescheinigung Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung

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letzte Antwort am 20.03.2019 13:28:45 von Lara_Hien
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jill
Beginner
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238 Mal angesehen

Hallo zusammen,

ich habe ein 2. Problem und weiß nicht wie ich es lösen soll.

Zum 01.08.2018 haben wir einen Systemwechsel zu Datev durchgeführt. Die Vorgängerin die die Abrechnung bis zum 31.07.2018 mit einem anderen Lohnprogramm durchgeführt hat, hat erst den falschen Abmeldegrund Austritt verwendet und nicht den Abmeldegrund Systemwechsel. Sie hat daher Lohnsteuerbescheinigungen zum 31.07.2018 erstellt. Diese hat sie dann nach der Änderungen ím alten Lohnprogramm mit dem richtigen Abmeldegrund Systemwechsel wieder storniert. Ich habe in der Februar 2019 in Datev unter Vortragswerte unter Lohnkonto alle Daten für die Monate 01/2018 - 07/2018 für alle Mitarbeiter erfasst. Bei einer Lohnsteuerbescheinigungen wurden mir unter dem Punkt 28. Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung die Vortagswerte vom 01/2018 - 07/2018 nicht angerechnet, sondern nur die Beiträge ab 08/2018 - 12/2018. Kann mir jemand helfen wo ich etwas falsch eingetragen haben könnte? Kann ich die Werte korrigieren und es wird mir eine neue Lohnsteuerbescheinigung erstellt? Oder muss ich diese manuell stornieren?

Viele Grüße

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cro
Experte
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Hallo,

sie haben an einer bestimmten Stelle die Vortragswerte nicht erfasst. Wenn Sie die Stelle finden, macht das Programm was Sie wünschen und eine manuelle Änderung erübrigt sich.

Gruß

C. Rohwäder

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jill
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
87 Mal angesehen

Ich habe an einer Stelle Vortragswerte erfasst, aber leider anscheinend nicht an der richtigen Stelle. Weiß jemand wo ich diese erfassen muss? Wie kann ich eine Korrektur für die Lohnsteuerbescheinigung erstellen? Ich bin leider noch nicht sehr erfahren in diesem Bereich und diesem Falle weiß ich nicht weiter.

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DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
87 Mal angesehen

Hallo,


Sie haben einen Mandanten im August letzten Jahres übernommen. Nun wird für einen Mitarbeiter die Lohnsteuerbescheinigung nicht korrekt erstellt.


Auf Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Vortragswerte | Lohnkonto tragen Sie bitte jeden Vortragsmonat einzeln ein. Das heißt, hier wird jeder Monat von 01/2018 bis 07/2018 separat vorgetragen. Bitte füllen Sie die folgenden Registerkarten mit den entsprechenden Vortragswerten: Stammdaten, Lst Teil 1, SV Allgemein, SV Werte, SV Umlage, SV Unfallversicherung, Brutto / Netto, SV-Werte Freiwillige-/Privatversicherung.


Damit bei Korrekturen im Vorjahr die Änderungen korrekt berücksichtigt werden, bitte folgendes beachten:
Auf Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Steuer | Besonderheiten bei dem Punkt "Angaben zur steuerlichen Behandlung bei Nachberechnungen ins Vorjahr" ist bei Mitarbeitereinstellung das "Entstehungsprinzip" zu schlüsseln. Mit der Abrechnung 02/2019 wird Ihnen eine neue Lohnsteuerbescheinigung für 2018 erstellt.


Bitte beachten Sie hier jedoch, dass die Verwendung dieser Schlüsselung laut Gesetz nur die ersten drei Januar Wochen verwendet werden darf.


Nach Ablauf der Dreiwochenfrist prüfen Sie vorab, ob die Anwendung des Entstehungsprinzips noch zulässig ist. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass neu erstellte Lohnsteuerbescheinigungen für das Vorjahr von der Finanzverwaltung angenommen werden.

Liebe Grüße


Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG

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letzte Antwort am 20.03.2019 13:28:45 von Lara_Hien
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