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letzte Antwort am 19.03.2019 12:08:35 von Kristin_Frohmeyer
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p_skatulla
Beginner
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Guten Tag,

Unser Mandant hatte eine Mitarbeiterin, welche zum 31.01. ausgeschieden ist. Zum 01.01. hat sie schon bei einem neuen Arbeitgeber angefangen. Nach Absprache wurde vereinbart, dass der der Lohn bei unserem Mandanten mit Lohnsteuerklasse 6 (Nebenarbeitgeber) abgerechnet werden soll. Dementsprechend haben wir die Mitarbeiterin zum 31.12.2018 bei unserem Mandanten als Hauptarbeitgeber abgemeldet und zum 01.01.2019 als Nebenarbeitgeber angemeldet. Die Daten wurden vom Finanzamt auch soweit richtig übermittelt.
Nach der Lohnabrechnung für den Januar (erstellt am 05.02.2019) wurde die Mitarbeiterin abgemeldet, die Abmeldung war auch erfolgreich. Kurz darauf wurde für den Monat Januar die Steuerklasse 4 zurückgemeldet (und danach direkt wieder abgemeldet) und bei ihrem neuen Arbeitgeber die Steuerklasse 6. Natürlich ist die Mitarbeiterin nun nicht sehr erfreut darüber.

Wie ist nun das weitere Vorgehen, auch hinsichtlich der 6-Wochen-Frist? Muss ich sie noch einmal zum 01.01.2019 mit Steuerklasse 4 abmelden und zum 02.01.2019 mit Steuerklasse 6 und Nebenarbeitgebermerkmal anmelden? 

Vielen Dank im voraus

Patrick Skatulla

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Skatulla,


Sie können nach dem Austritt des Arbeitnehmers keine Anmeldung mehr senden. Der andere Arbeitgeber muss in diesem Fall den Arbeitnehmer ab 01.01.2019 als Hauptarbeitgeber anmelden. Sie bekommen dann die Lohnsteuerklasse 6 für Januar zurückgemeldet.

Mit freundlichen Grüßen


Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 19.03.2019 12:08:35 von Kristin_Frohmeyer
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