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Aktueller Service-Schwerpunkt: Berufsgenossenschaft

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letzte Antwort am 20.03.2019 11:16:59 von Verena_Heinlein
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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 1 von 3
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Hallo Community,

momentan haben wir im Service zwei große Anfrageschwerpunkte:

  • A1-Bescheinigung (siehe Beitrag des Monats Januar & Februar)
  • Berufsgenossenschaft.

Da die Berufsgenossenschaften nun Mahnungen für nicht übermittelte Lohnnachweise versenden, gibt es hierzu wieder verstärkt Nachfragen auf allen Servicekanälen.
Sie können anhand der Auswertungen 421 Lohnnachweis Unfallversicherung und 422 DÜ-Protokoll Lohnnachweis Unfallversicherung erkennen, ob eine Datenübermittlung für den Digitalen Lohnnachweis erfolgt ist oder nicht.

Wurde die Auswertung 421 erstellt, ist die Datenübermittlung für den Digitalen Lohnnachweis nicht erfolgt.

Prüfen Sie in diesem Fall bitte folgende Punkte:

  • Gültigkeit der Mitgliedschaft und Gefahrtarifstellen für 2018 prüfen: Gehen Sie in einen Bearbeitungsmonat aus dem Jahr 2018 und prüfen Sie unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften ob der Zeitraum 2018 sowohl für die aktive Mitgliedschaft als auch für die Gefahrtarifstellen hinterlegt ist.
    => Wenn nicht, ist ein Stammdatenabruf über Mandant | Abfrage Stammdaten Unfallversicherung zu senden. Bitte beachten Sie, wenn bereits ein Stammdatenabruf erfolgt ist, diesen vorab über den gleichen Weg zu stornieren. Senden Sie in diesem Fall den neuen Stammdatenabruf am Folgetag.

  • Kennzeichen für Hauptgefahrtarifstelle prüfen: Gehen Sie in den Bearbeitungsmonat 01/2018 unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften in das Register Gefahrtarifstellen und prüfen Sie, ob das Kreuz für Hauptgefahrtarifstelle in einem für 2018 gültigen Gefahrtarif gesetzt ist.
    => Wenn nicht, setzen Sie die Kennzeichnung für die Hauptgefahrtarifstelle. Führen Arbeitnehmer andere Tätigkeiten aus, sind diese gegebenenfalls einer anderen Gefahrtarifstelle zuzuordnen. Diese abweichende Zuordnungen muss in den Personaldaten erfasst werden.

  • Mitgliedschaft auf nicht mehr gültige Gefahrtarifstellen prüfen: Gehen Sie in einen Bearbeitungsmonat aus dem Jahr 2018 und prüfen Sie unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften im Register Gefahrtarifstellen, ob alle Gefahrtarifstellen für das Meldejahr 2018 gültig sind.
    => Wenn nicht, löschen Sie nicht mehr gültige Gefahrtarifstellen in 01/2018. – Sollten nicht mehr gültige Gefahrtarifstellen in den Personaldaten hinterlegt sein, erhalten Sie beim Löschen einen Hinweis im Programm. In diesem Fall muss zunächst die in den Personaldaten unter Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten im Register Unfallversicherung hinterlegte abweichende Gefahrtarifstelle im kleinsten Gültigkeitsmonat gelöscht werden.

  • Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungszeiträumen in einer Personalnummer prüfen: In der Auswertung 420 werden Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungszeiträumen mit einem Stern (*) gekennzeichnet. Prüfen Sie, ob das in der Auswertung 420 ausgewiesene Arbeitsentgelt auch der Gesamtsumme des abgerechneten UV-pflichtigen Arbeitsentgelts aller Beschäftigungszeiträume entspricht. Für die Prüfung, können Sie das Lohnkonto des jeweiligen Mitarbeiters heranziehen.
    => Wenn nicht, ist eine Korrektur für einen vorherigen Beschäftigungszeitraum erforderlich. Gehen Sie wie im Dokument 1002280 Beschäftigungszeitrum (BZR) löschen, um Korrektur für vorherigen BZR durchzuführen vor.

Prüfen Sie am besten auch gleich in diesem Zuge Ihre Mitgliedschaft für das Meldejahr 2019.

Zusätzlich erhalten Sie hier einen Überblick über unsere wichtigsten Dokumente

1071591 - Checkliste – Daten zur Unfallversicherung prüfen und korrigieren
1032526 - Meldeverfahren Unfallversicherung: Stammdaten erfassen

1071647 - Meldeverfahren Unfallversicherung: Stammdaten abrufen

1001147 - Gefahrtarifstelle (Unfallversicherung) zuordnen / ändern / korrigieren

1000645 - LODAS: Auswertung 420 – Einzelaufstellung Unfallversicherung wird nicht erstellt

1000644 - LODAS: Auswertung 420 – Einzelaufstellung Unfallversicherung wird für mehrere Mitgliedschaften erstellt

9225987 - Mitgliedschaften zur Unfallversicherung beenden oder löschen
1004551 - Auswertung 146 – Lohnnachweis 2018 wird nicht an die Berufsgenossenschaft übermittelt
5303207 - Meldeverfahren zur Unfallversicherung -Beispiele und Lösungen für LODAS

Beste Grüße aus Nürnberg

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
björn
Experte
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Nachricht 2 von 3
502 Mal angesehen

Guten Morgen Frau Schauer,

vielen Dank für die Übersichtliche Darstellung.

Ich möchte hier noch ein Phänomen ergänzen das bei mir aufgetreten ist:

Ein Mandant von uns hat auch eine Mahnung erhalten und die Daten wurden von uns auch korrekt übermittelt. Danach habe ich bei der BG angerufen und die teilten mir mit, dass 2 Stammdatenabrufe für 2018 vorlagen und die BG deshalb 2 Lohnnachweise erwartet. Nachdem nur einer übermittelt wurde ging deshalb die Mahnung raus. Der Grund für die beiden Stammdatenabrufe lag darin, dass der Mandant vorher den Lohn selber gemacht hat und Ende 2017 den Abruf durchführte. Wir haben dann den Lohn zum 01.01.2018 übernommen und den Abruf erneut gestellt. Deshalb würde ich in solchen Fällen auch raten kurz bei der BG anzurufen und das zu klären. In meinem Fall hat dann eine E-Mail ausgereicht, dass die gemeldeten Entgelte vollständig sind und eine Stornierung im Altsystem nicht mehr möglich wäre.

Vielleicht hilft das dem ein oder anderen auch weiter.

Gruß

Björn

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 3
502 Mal angesehen

Hallo Björn,


vielen Dank für Ihre Ergänzung und das Praxisbeispiel.

Freundliche Grüße


Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.03.2019 11:16:59 von Verena_Heinlein
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