Hallo Community,
momentan haben wir im Service zwei große Anfrageschwerpunkte:
Da die Berufsgenossenschaften nun Mahnungen für nicht übermittelte Lohnnachweise versenden, gibt es hierzu wieder verstärkt Nachfragen auf allen Servicekanälen.
Sie können anhand der Auswertungen 421 Lohnnachweis Unfallversicherung und 422 DÜ-Protokoll Lohnnachweis Unfallversicherung erkennen, ob eine Datenübermittlung für den Digitalen Lohnnachweis erfolgt ist oder nicht.
Wurde die Auswertung 421 erstellt, ist die Datenübermittlung für den Digitalen Lohnnachweis nicht erfolgt.
Prüfen Sie in diesem Fall bitte folgende Punkte:
Prüfen Sie am besten auch gleich in diesem Zuge Ihre Mitgliedschaft für das Meldejahr 2019.
Zusätzlich erhalten Sie hier einen Überblick über unsere wichtigsten Dokumente
1071591 - Checkliste – Daten zur Unfallversicherung prüfen und korrigieren
1032526 - Meldeverfahren Unfallversicherung: Stammdaten erfassen
1071647 - Meldeverfahren Unfallversicherung: Stammdaten abrufen
1001147 - Gefahrtarifstelle (Unfallversicherung) zuordnen / ändern / korrigieren
1000645 - LODAS: Auswertung 420 – Einzelaufstellung Unfallversicherung wird nicht erstellt
9225987 - Mitgliedschaften zur Unfallversicherung beenden oder löschen
1004551 - Auswertung 146 – Lohnnachweis 2018 wird nicht an die Berufsgenossenschaft übermittelt
5303207 - Meldeverfahren zur Unfallversicherung -Beispiele und Lösungen für LODAS
Beste Grüße aus Nürnberg
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Morgen Frau Schauer,
vielen Dank für die Übersichtliche Darstellung.
Ich möchte hier noch ein Phänomen ergänzen das bei mir aufgetreten ist:
Ein Mandant von uns hat auch eine Mahnung erhalten und die Daten wurden von uns auch korrekt übermittelt. Danach habe ich bei der BG angerufen und die teilten mir mit, dass 2 Stammdatenabrufe für 2018 vorlagen und die BG deshalb 2 Lohnnachweise erwartet. Nachdem nur einer übermittelt wurde ging deshalb die Mahnung raus. Der Grund für die beiden Stammdatenabrufe lag darin, dass der Mandant vorher den Lohn selber gemacht hat und Ende 2017 den Abruf durchführte. Wir haben dann den Lohn zum 01.01.2018 übernommen und den Abruf erneut gestellt. Deshalb würde ich in solchen Fällen auch raten kurz bei der BG anzurufen und das zu klären. In meinem Fall hat dann eine E-Mail ausgereicht, dass die gemeldeten Entgelte vollständig sind und eine Stornierung im Altsystem nicht mehr möglich wäre.
Vielleicht hilft das dem ein oder anderen auch weiter.
Gruß
Björn
Hallo Björn,
vielen Dank für Ihre Ergänzung und das Praxisbeispiel.
Freundliche Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG