Liebes Datev - Team,
wir haben das Modell der Zeitwertkonten eingeführt.
Hier wird beim Mitarbeiter ein gewisser Betrag vom Bruttogehalt abgezogen bzw. einbehalten, nicht umgewandelt, den der AG einer Versicherung zuführt (ähnlich wie bAV). Dadurch verringert sich das zu versteuernde Bruttoeinkommen.
Mir ist aufgefallen, dass im Lohnjournal in der letzten Spalte "Gesamtbrutto" ebenfalls der verringerte Bruttobetrag ausgewiesen wird.
Dadurch, dass wir in einem anderen ERP-System unsere Hauptbuchhaltung durchführen, wird am Jahresende die Summe des Gesamtbrutto auf dem Lohnjournal mit den dazugehörigen Konten im ERP-System abgeglichen (Wirtschaftsprüfer) - was vor Einführung der Zeitwertkonten auf den Cent passte.
Nun "stimmt" die Gesamtbruttosumme nicht mehr, was m.M. falsch ist, da der AG ja tatsächlich diese Gesamtbruttosumme aufbringt.
Hat ein AN Gehaltsumwandlung durch bAV wird selbstverständlich der Gesamtbruttobetrag auf dem Lohnjournal ausgewiesen und nicht das Steuerbrutto.
Meine Frage ist, muss ich damit leben, dass der Betrag Gesamtbrutto im Lohnjournal immer um die Beträge der Zeitwertkonten reduziert ist oder ist das ein Fehler von Datev und wird behoben?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Herzlich
Christina Heepmann
Hallo Frau Heepmann,
verwenden Sie zum Aufbau des Wertguthabens die Stammlohnarten 368 bzw 369? Diese Stammlohnarten fließen nicht in das Steuer- bzw. SV-Brutto ein und auch nicht in das Gesamtbrutto. Aus diesem Grund erfolgt auch kein entsprechender Ausweis im Lohnjournal. Hierbei handelt es sich nicht um einen Fehler von DATEV.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Frohmeyer,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ja, bei der Einrichtung der Zeitwertkonten folgte ich den Anweisungen aus Dok.Nr.: 5303261, somit verwende ich die Stammlohnart 368.
Warum erfolgt kein Ausweis im Lohnjournal?
Der Arbeitgeber zahlt ja definitiv das Bruttogehalt, von welchem dann der Arbeitnehmer etwas "beiseite legt"...
Mit freundlichen Grüßen
Christina Heepmann
Hallo Frau Heepmann,
da die Stammlohnart 368 nicht in das Gesamtbrutto, das Steuer-Brutto und das SV-Brutto einfließt, kommt es im Abrechnungsmonat zu keiner Auszahlung des gebuchten Betrages.
Aus diesem Grund wird der Wert nicht im Lohnjournal berücksichtigt.
Wenn das Wertguthaben in der Freistellungsphase abgebaut wird, erfolgt die tatsächliche Auszahlung der Werte an den Mitarbeiter. Erst in den Auszahlungsmonaten wird der gebuchte Betrag in der Steuer und Sozialversicherung verbeitragt und fließt auch in das Gesamtbrutto ein.
Damit erfolgt ein Ausweis im Lohnjournal.
Beste Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG