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Krankengeld

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letzte Antwort am 15.03.2019 11:40:17 von cro
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floreana
Fortgeschrittener
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Liebe Community,

wenn ich eine Krankmeldug vom 4. Februar bis zum 15. März vorliegen habe (6 Wochen Entgeltfortzahlung), und dann erst wieder die nachfoldende ab 18. März bis Ende des Monats, ab wann wird dann Krankengeld gezahlt? Eigentlich doch erst ab dem 18. (43. Tag)?

Vielen Dank für Hilfe!

cro
Experte
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Hallo,

wenn es sich auch noch um die selber Erkrankung handelt, machen Sie alles richtig.

Gruß

C. Rohwäder

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floreana
Fortgeschrittener
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Vielen Dank!

Alexander_Herrmann
Meister
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Aufpassen, der Zeitraum der Entgeltfortzahlung endet 6 Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Der Krankengeldanspruch des Arbeitnehmers beginnt hingegen 6 Wochen nach dem ersten Tag der AU lt. Bescheinigung vom Arzt.

Wenn die AU vom Arzt also nicht seit dem ersten Tag, sondern (wie so oft) erst ab dem dritten Tag bescheinigt wurde, dann fehlen dem Arbeitnehmer unter Umständen 3 Tage, in denen er keine Entgeltfortzahlung und kein Krankengeld bekommt.

Viele Grüße,
RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
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cro
Experte
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Hallo,

wir buchen grundsätzliche keine Krankzeit ohne AU. Wir bekommen, leider, hunderte AU's monatlich. Und fragen daher auch nicht nach, ob die Fehlzeit früher begann. Übrigens wird sich im Normalfall der AG schon ausreichend mit solchen "Kandidaten" befassen.

Gruß

C. Rohwäder

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letzte Antwort am 15.03.2019 11:40:17 von cro
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