Hallo Datev,
jeden Monat kommt dieser "Roman":
Hinweis #LN12223
Ein Jobticket ist ab 01/2019 steuerfrei, wenn dieses zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn für
folgende Fahrten zur Verfügung gestellt wird:
- Unentgeltliche oder verbilligte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr für Fahrten zwischen
Wohnung und Tätigkeitsstätte,
- Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr, die der Arbeitnehmer zusätzlich in Anspruch nehmen kann.
Im Zuordnungsmonat 03/2019 ist unter 'Stammdaten | Besonderheiten | Fahrtkostenzuschuss' ein geldwerter
Vorteil für ein Jobticket in Höhe von 45,12 EUR erfasst. Ab 2019 wird das Jobticket, dass Sie dort hinterlegen,
steuerfrei abgerechnet.
» Prüfen Sie, ob das Jobticket für die zuvor genannten Fahrten herangezogen wird und damit steuerfrei
belassen werden darf. Wenn es sich um anderweitige Fahrten handelt, dann erfassen Sie eine pflichtige
Jobticket-Lohnart (z.B. '2920 / AG-Z. Jobticket,p.St.' oder '2910 / AG-Z.Jobticket,st/sv-pfl') in den
Festbezügen / Bewegungsdaten.
Keine Eingabe in der Maske führt dazu, dass die Meldung verschwindet. Warum gibt es kein Kästchen zum Anhaken, dass die Voraussetzungen geprüft wurden und vorliegen?
LG
VM
Hallo,
eigentlich nicht immer. Vermutlich bei Ihnen, weil Sie eine Nachberechnung in den Januar haben.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo,
nein, leider kam der Hinweis auch schon vor Eingabe der Nachberechnungswerte.
LG
VM
Hallo,
stimmt, hab's auch mal getestet. In allen drei Monaten ist er beim selben AN da.
Hallo DATEV. Der Hinweis ist super, aber welcher Lohnsachbearbeiter (m/w/d) es nach einmaliger Anzeige nicht verstanden hat, wird das auch in den Folgemonaten nicht schaffen.......
Wäre schön, wenn der bald nur noch einmalig im Jahr auftaucht. Vielen Dank.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo VM,
vielen Dank für Ihr Feedback.
Ihren Verbesserungsvorschlag nehmen wir gerne auf und werden prüfen, ob es in der Maske die Möglichkeit für einen Vermerk gäbe, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie können aktuell über eine Filtereinstellung vornehmen, dass Ihnen der Hinweis im Verarbeitungsprotokoll nicht mehr angezeigt wird.
Öffnen Sie dazu das Verarbeitungsprotokoll und gehen über das Symbol "Fehlerprotokoll filtern". In den Einstellungen können Sie unter Punkt "Meldungsnummern" die entsprechende Nummer hinterlegen und einstellen, dass diese ausgeblendet werden soll.
Viele Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG
Ihren Verbesserungsvorschlag nehmen wir gerne auf und werden prüfen, ob es in der Maske die Möglichkeit für einen Vermerk gäbe, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.
Hallo,
danke. Meldungsnummer für immer verbannen finde ich zu 50% gut.
Das generelle wegfiltern hilft in sofern nicht, dass der, in obigem Fall, sehr sinnvolle Hinweis grundsätzlich weg bleibt. Darum bitte den Verbesserungsvorschlag mit dem Haken in der Maske unbedingt weiter verfolgen.
Gruß
C. Rohwäder