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Hinweis LN12223 beim Jobticket nervt

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letzte Antwort am 16.03.2019 10:33:21 von cro
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lohnhilfe
Meister
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Hallo Datev,

jeden Monat kommt dieser "Roman":

Hinweis #LN12223

Ein Jobticket ist ab 01/2019 steuerfrei, wenn dieses zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn für

folgende Fahrten zur Verfügung gestellt wird:

- Unentgeltliche oder verbilligte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr für Fahrten zwischen

Wohnung und Tätigkeitsstätte,

- Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr, die der Arbeitnehmer zusätzlich in Anspruch nehmen kann.

Im Zuordnungsmonat 03/2019 ist unter 'Stammdaten | Besonderheiten | Fahrtkostenzuschuss' ein geldwerter

Vorteil für ein Jobticket in Höhe von 45,12 EUR erfasst. Ab 2019 wird das Jobticket, dass Sie dort hinterlegen,

steuerfrei abgerechnet.

» Prüfen Sie, ob das Jobticket für die zuvor genannten Fahrten herangezogen wird und damit steuerfrei

belassen werden darf. Wenn es sich um anderweitige Fahrten handelt, dann erfassen Sie eine pflichtige

Jobticket-Lohnart (z.B. '2920 / AG-Z. Jobticket,p.St.' oder '2910 / AG-Z.Jobticket,st/sv-pfl') in den

Festbezügen / Bewegungsdaten.

Keine Eingabe in der Maske führt dazu, dass die Meldung verschwindet. Warum gibt es kein Kästchen zum Anhaken, dass die Voraussetzungen geprüft wurden und vorliegen?

LG
VM

LG
VM
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cro
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Hallo,

eigentlich nicht immer. Vermutlich bei Ihnen, weil Sie eine Nachberechnung in den Januar haben.

Gruß

C. Rohwäder

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lohnhilfe
Meister
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Hallo,

nein, leider kam der Hinweis auch schon vor Eingabe der Nachberechnungswerte.

LG
VM

LG
VM
cro
Experte
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Hallo,

stimmt, hab's auch mal getestet. In allen drei Monaten ist er beim selben AN da.

Hallo DATEV. Der Hinweis ist super, aber welcher Lohnsachbearbeiter (m/w/d) es nach einmaliger Anzeige nicht verstanden hat, wird das auch in den Folgemonaten nicht schaffen.......

Wäre schön, wenn der bald nur noch einmalig im Jahr auftaucht. Vielen Dank.

Gruß

C. Rohwäder

DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo VM,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Ihren Verbesserungsvorschlag nehmen wir gerne auf und werden prüfen, ob es in der Maske die Möglichkeit für einen Vermerk gäbe, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.

Sie können aktuell über eine Filtereinstellung vornehmen, dass Ihnen der Hinweis im Verarbeitungsprotokoll nicht mehr angezeigt wird.

Öffnen Sie dazu das Verarbeitungsprotokoll und gehen über das Symbol "Fehlerprotokoll filtern".  In den Einstellungen können Sie unter Punkt "Meldungsnummern" die entsprechende Nummer hinterlegen und einstellen, dass diese ausgeblendet werden soll.

Viele Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

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cro
Experte
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Ihren Verbesserungsvorschlag nehmen wir gerne auf und werden prüfen, ob es in der Maske die Möglichkeit für einen Vermerk gäbe, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.

Hallo,

danke.  Meldungsnummer für immer verbannen finde ich zu 50% gut.

Das generelle wegfiltern hilft in sofern nicht, dass der, in obigem Fall, sehr sinnvolle Hinweis grundsätzlich weg bleibt. Darum bitte den Verbesserungsvorschlag mit dem Haken in der Maske unbedingt weiter verfolgen.

Gruß

C. Rohwäder

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letzte Antwort am 16.03.2019 10:33:21 von cro
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