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Fehler im Lohnprogramm LuG? Nullmeldung Lohnnachweis digital

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letzte Antwort am 16.03.2019 15:20:57 von t_r_
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t_r_
Allwissender
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Hallo,

ich habe für das Jahr 2018 bei einem Mandanten von uns einen Lohnnachweis digital mit einem Entgelt von EUR 0,00 abgegeben, da nicht absehbar war, dass keine Arbeitnehmer mehr beschäftigt werden. Daher wurde auch keine Abmeldung mit Meldegrund BV06 "Beschäftigungsende aller Mitarbeiter, keine Neueinstellungen geplant" vorgenommen.

Nun moniert die BG diesen Nullnachweis und spricht davon, dass es ein Fehler beim Softwareanbieter wäre, da mit diesen abgestimmt wäre, dass keine Nullnachweise abgegeben werden können sollen.

Hat hier jemand davon schon gehört oder selber das Problem?

Ich habe das jetzt telefonisch mit der BG klären können, aber Briefe mit der "Androhung" von Beitragsschätzungen etc. finden in der Regel ja die Mandanten nicht so lustig.

Vielen Dank.

Viele Grüße

T. Reich

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Reich,


in Lohn und Gehalt wird geprüft, ob im digitalen Lohnnachweis die von der DGUV zurückgemeldeten Gefahrtarifstellen verwendet werden. Gefahrtarifstellen, die keinem Mitarbeiter (direkt oder indirekt) zugeordnet sind, müssen automatisch mit dem Wert 0 für Entgelt, Stunden und Versicherte im digitalen Lohnnachweis berücksichtigt werden.


Wenn unfallversicherungspflichtige Mitarbeiter in 2018 beschäftigt waren, müssen diese auf dem digitalen Lohnnachweis mit aufgeführt werden. Ordnen Sie die zurückgemeldeten Gefahrtarifstellen den Mitarbeitern auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften zu. Anschließend führen Sie mit der Lohnabrechnung eine Nachberechnung auf 01/2018 durch. Mit dem darauf folgenden Monatsabschluss wird der digitale Lohnnachweis korrigiert.


Ist dies nicht der Fall und es wurden in 2018 garkeine Mitarbeiter beschäftigt, ist dies der Grund für den Nullnachweis. Wurde für ein Jahr ein erfolgreicher Stammdatenabruf durchgeführt, so ist auch ein Lohnnachweis für dieses Jahr (in Ihrem Fall mit Wert 0) zu erstellen.


Soll der Lohnnachweis inkl. dem entsprechenden Stammdatenabruf storniert werden?


Gerne können Sie sich für diesen Sachverhalt auch mit unserem Programmservice für Lohn und Gehalt (Tel. +49 911 319-35600, Servicekontakt pro) in Verbindung setzen, damit wir Ihren Sachverhalt individuell prüfen.

Viele Grüße aus Nürnberg


Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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t_r_
Allwissender
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Nachricht 3 von 3
221 Mal angesehen

Hallo Frau Heubeck,

Ist dies nicht der Fall und es wurden in 2018 garkeine Mitarbeiter beschäftigt, ist dies der Grund für den Nullnachweis. Wurde für ein Jahr ein erfolgreicher Stammdatenabruf durchgeführt, so ist auch ein Lohnnachweis für dieses Jahr (in Ihrem Fall mit Wert 0) zu erstellen.

Und genau das bestreitet die BG. Wir hatten unerwartet in 2018 keine Arbeitnehmer. Die Stammdaten für 2018 wurden abgerufen. Mit dem Monatsabschluss 12/18 wurde der digitale Lohnnachweis mit Null erstellt.

Letzte Woche erhielt unser Mandant dioe Aufforderung diesen Lohnnachweis zu stornieren, wenn keine Arbeitnehmer beschäftigt worden sind. Ich habe daraufhin mit der BG telefoniert. Diese teilten mir mit, dass keine Nulllohnnachweise abgeben werdwen dürfen und das auch so mit den Softwareanbietern abgestimmt wäre. Einige Anbieter würden das wohl nicht hinbekommen. Auch miein Hinweis, dass es sich um die Datev handelt und ich mir das daher nicht vorstellen könnte, dass die Datev sich nicht an die Vorgaben hält, brachte nichts.

Der Fall ist zwischenzeitig erledigt, da die BG das jetzt wohl hausitern löst.

Vielen Dank.

Viele Grüße

Thomas Reich

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letzte Antwort am 16.03.2019 15:20:57 von t_r_
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