Hallo,
wir wollen einen neuen Mitarbeiter einstellen. Dieser ist im Rahmen eines Work and Travel- Aufenthaltes in Deutschland.
Hat jemand damit Erfahrung? Welche Dinge sind hier zu beachten?
Der neue Mitarbeiter kommt aus Chile und hat in Deutschland bereits eine ID-Nummer beantragt und erhalten. Geburtsdatum/-ort und -land haben wir auch vorliegen. Die SV-Nummer liegt uns leider (noch) nicht vor. Ich habe hier bereits eine Anfrage über das RZ gestellt, allerdings noch keine Rückmeldung erhalten. Wie lange dauert das im Zweifel?
Er ist in Deutschland mit einem Wohnsitz gemeldet.
Krankenversichert ist er über die Mawista GmbH. Eine Versicherungsvermittlung, die auf solche Sachverhalte spezialisiert ist.
Welche Schlüsselung hinterlege ich hier zum Beispiel in den SV-Daten?
Vielen Dank für Rückmeldungen und Infos.
Hallo,
wir helfen Ihnen gerne zur Umsetzung in unseren Lohnprogrammen weiter.
Jedoch ist in diesem Fall zunächst rechtlich zu klären, wie der Sachverhalt abzurechnen ist. Bitte halten Sie diesbezüglich Rücksprache mit der Mawista GmbH.
Liebe Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Mertel,
vielen Dank.
Nach Rücksprache mit der Mawista, habe ich folgende Infos erhalten:
Die Mawista bietet lediglich Leistungen im Rahmen einer privaten Reisekrankenversicherung an. Das heißt, der neue Mitarbeiter müsste sich ersteinmal bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anmelden, oder? Dann können wir die entsprechende Beiträge an diese Kasse abführen.
Der Mitarbeiter wäre ja dann in der SV als klassische 1-1-1-1 abzurechnen, oder?
Viele Grüße,
Tina
Hallo,
wir hatten "Wandergesellen" bei einem unserer Mandanten. Diese waren normal sv-pflichtig und lohnsteuerpflichtig.
Viele Grüße
T. Reich
Als Einstieg wichtig:
Hallo Peter,
vielen Dank für den Hinweis und den Link.
Mit Chile gibt es ein Abkommen für die RV / ALV. Das heißt, ich führe als AG die Beiträge ja ganz normal ab und der Mitarbeiter könnte sich nach der Wartezeit entsprechend in seinem Rentenkonto die Zeiten anerkennen lassen.
Wenn es bei der KV kein Abkommen gibt, dann gibt es hier auch keine besonderen Regelungen? Der neue Mitarbeiter muss sich also in einer gesetzlichen KV versichern und wir führen dann die Beiträge entsprechend ab!?
Vielen Dank.
Hallo Tina,
der Mitarbeiter hat ein Krankenkassenwahlrecht, entsprechend seiner Wahl würde ich unter Zusendung des Arbeitsvertrages dieser Krankenkasse die Unterlagen zur Stellungnahme unter Hinweis auf das Sozialversicherungsabkommen zusenden. Dies alleine schon um bei späteren Prüfungen durch die DRV auf der sicheren Seite zu stehen.