Hallo,
im Programm Wirtschaftsberatung wurde für einen Mandanten eine ESt-Vorausberechnung für das Jahr 2015 erstellt.
Im Arbeitsplatz erscheint seit dem beim ESt Programm das Jahr 2015 obwohl nur 2014 bearbeitet ist.
War das schon immer so?
VG
tax
Sehr geehrter Herr tax,
ja, die Logik beim Anlegen einer ESt Vorausberechnung für VZ 2015 aus dem Programm Wirtschaftsberatung ist nicht neu:
In einem ersten Schritt wird geprüft, ob das Programm ESt für VZ 2015 installiert ist.
Ist das – wie bei Ihnen - der Fall, wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob im Programm ESt ein Datenbestand für VZ 2015 vorhanden ist, aus dem die Daten für die Vorausberechnung eingelesen werden können.
Ist dies – wie bei Ihnen - nicht der Fall, wird der fehlende Datenbestand für VZ 2015 aus dem Vorjahresbestand gebildet, also ein Datenbestand (und damit eine Leistung) im Programm ESt für VZ 2015 angelegt und anschließend dessen Daten in die Vorausberechnung eingelesen.
Eine andere Logik gilt beim Anlegen einer ESt Vorausberechnung für VZ 2015 unmittelbar aus dem Programm ESt VZ 2014 (Mandant | Programmverbindungen | ESt Vorausberechnung):
Hier kann für den geöffneten Datenbestand kein neuer Datenbestand für VZ 2015 angelegt werden, da sich der geöffnete Datenbestand aktuell im Zugriff befindet. Die Daten werden daher aus dem geöffneten Datenbestand (VZ 2014) in die ESt Vorausberechnung VZ 2015 übergeben, ohne dass im Programm ESt ein Datenbestand für VZ 2015 angelegt wird.
Wir prüfen, die zuletzt genannte Logik künftig auch beim Anlegen der Vorausberechnung aus dem Programm Wirtschaftsberatung zu verwenden.
Noch ein Hinweis:
Die beschriebene Logik beim Anlegen einer ESt Vorausberechnung für VZ 2015 aus dem Programm Wirtschaftsberatung ist Ihnen bisher wahrscheinlich deswegen nicht aufgefallen, weil das Programm ESt für VZ 2015 noch nicht installiert war: Fehlt nämlich das Programm ESt für VZ 2015, kann dort auch kein Datenbestand für VZ 2015 angelegt werden; die Daten für ESt Vorausberechnung (2015) werden dann aus dem Vorjahresbestand (2014) eingelesen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG