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Muss die DATEV-Community wegen Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform schließen?

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letzte Antwort am 28.02.2019 12:04:03 von lohkamp
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Fachmann
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Hallo Community,

ich habe einen Beitrag von Rechtsanwalt Christian Solmecke auf Youtube verfolgt (Link siehe unten). Nach seiner Auffassung bringt Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform auch Forenbetreiber in erhebliche rechtliche, technische und finanzielle Probleme.

Der Forenbetreiber soll dann für alle Urheberrechtsverstöße der Teilnehmer haften. Ein falsches Zitat und schon wäre der Forenbetreiber in der Haftung. Die einzige Lösung wären Inhaltsfilter. Diese sind aber technisch anspruchsvoll und können sich nur die ganz großen leisten. 

Wen es interessiert, hier das Video

Artikel 13: Deswegen ist er nicht praxistauglich! | Rechtsanwalt Christian Solmecke - YouTube

In der Hoffnung, dass uns dieses Forum erhalten bleibt. 

andreasschön
Aufsteiger
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Hallo Herr Schimke,

das letzte Wort ist ja noch nicht gesprochen und nach derzeitigem Stand gilt der Art. 13 künftig ja "nur" für profitorientierte Plattformen. Ich glaube nicht das die DATEV Community profitorientiert ist (keine Werbung oder ähnliches).

Zumindest für dieses Forum sehe ich also keine Gefahr.

Viele Grüße

AS

lohkamp
Beginner
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Es wird hier ganz viel Unsinn von Fachfremden und technisch Unversierten verbreitet. Natürlich müssen Foren auch jetzt schon moderiert werden und verbale Straftaten darin oder auch illegale Uploads vom Forenbetreiber gelöscht werden - wäre ja noch schöner.

Und auch das vollautomatische Überprüfen von Hash-Codes von Rechteinhabern an eine offizielle Stelle gemeldeten geschützten Dateien ist ein Klacks, erst recht im Cloud-Zeitalter. Wie gesagt, es gibt da sehr sehr viel Unsinn von mehr oder weniger anarchistischen oder linken Gruppen, die am liebsten geistige Arbeit nicht geschützt (und somit honoriert) sähen. Selbst im Kommunismus findet das wohl heute nicht statt.,.

Also einfach mal ganz ruhig abwarten. Ich hoffe, schon jetzt würden auch hier Straftaten nicht uneditiert veröffentlicht bleiben.

metalposaunist
Unerreicht
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Dazu auch ein Artikel vom golem.de: EU-Urheberrechtsreform: Das "absolute Unverständnis" des Axel Voss - Golem.de

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
lohkamp
Beginner
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Nachricht 5 von 7
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Meistens ist Recht auch durchaus gerecht, vor allem, wenn man sich fundiert damit auseinandersetzt. Wäre ich z. B. Fotograf und hätte Foto-Dateien mit einem Wasserzeichen oder einer Prüfsumme (Hash Code), so würde ich auch von großen Betreibern erwarten, dass, wenn es zukünftig eine zentrale Stelle (und z. B. extrem günstige Cloud-Dienste) gibt, bei der man diese hinterlegen kann, dass diese auch automatisiert überprüft werden (ich bin Software-Architekt, daher nochmals: das ist wirklich trivial und technisch einfach und kostengünstig umsetzbar, zur Not durch einen Cloud-Dienstleister für den Bruchteil eines Cents pro Prüfung jedes Uploads). Jetzt müsste ich noch selbst nach illegalen Uploads meiner Fotos suchen und jeweils einzeln den Betreiber auffordern, mit der illegalen Nutzung meiner künstlerischen und geistigen Arbeit Geld zu verdienen. Ich finde das absolut begrüßenswert, weil wirklich ziemlich banal einfach für große Forenbetreiber.

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andreasschön
Aufsteiger
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Hallo Herr Lohkamp,

Naja ganz so einfach ist es dann ja doch nicht. In der Regel werden ja auf diesen Plattformen nicht die Originaldateien hochgeladen. Wer das noch macht ist selber Schuld, weil auch heute der Rechteinhaber Möglichkeiten hat relativ einfach solches Verhalten abzumahnen.

häufige Fälle sind:
Es wird ein Screenshot von einem Bild gemacht. Oder eine Komposition erstellt.
Es wird ein Video/Audio gestreamt/abgefilmt und in einen eigenen "Container" gesetzt.

Und wie diese Sachen zu beurteilen sind ist doch nicht so einfach wie eine 1:1 Lizenzprüfung.
Ich Verweise nur mal auf das Urteil (sehr aktuell) OLG München: Museum muss 30.000 Euro für Dalí-Werke in Videoclip zahlen
...

Im Grunde bin ich bei Originaldateien bei Ihnen, aber die Möglichkeiten Schindluder zu treiben sind nahezu unendlich.

Ich jedenfalls bin sehr gespannt wie das alles praktisch umgesetzt werden soll.

vg as

lohkamp
Beginner
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Das ist völlig klar, es bleibt aber abzuwarten, welche technische (nicht menschliche!) Prüfung von jeder einzelnen Datei der Gesetzgeber verlangen wird.

Es dürfte nicht gefordert werden, dass allein durch die technische Vorprüfung zu 100% Urheberrechtsverletzungen ausgeschlossen werden - das ist schließlich auch technisch gar nicht möglich. Es wird natürlich dabei bleiben, dass für den Betreiber klar und über die üblichen Prüfung (z. B. hier im Forum die Moderation) erkennbare oder gar angemahnte Urheberrechtsverstöße auch abgestellt werden, z. B. durch Löschung, oder ohnehin durch die weitere, permanent aktualisierte Negativliste.

Wie gesagt, auch ich würde einfach erstmal abwarten, welche Probleme überhaupt auftreten, die ich im Augenblick jedenfalls noch nicht sehe. Es kann auch technisch keinen Upload-Filter geben (der Upload muss erst einmal vollzogen werden), sondern einen Veröffentlichungs-/Weiterverbreitungsfilter. Und das ist eine mehr als legitime Forderung.

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letzte Antwort am 28.02.2019 12:04:03 von lohkamp
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