Hallo,
bei manchen Mandanten werden, wenn im aktuellen Monat keine Gegenstandswerte erfasst wurden, die Gegenstandswerte aus dem Vormonat für die neue Rechnung vorgeschlagen. Bei anderen Mandaten wird kein Gegenstandswert vorgeschlagen.
Ist hier eine Einstellung nötig?
VG
tax
Hallo Tax,
Sie haben für die Vorbelegung der Gegenstandswerte zwei Möglichkeiten:
Direkt in den Gebührenpositionen: Setzen Sie den Haken im Reiter Gebührendetails „GW vorbelegen“. Wenn dieser Haken aktiv ist, wird bei der Anlage der Folgegebühr der Gegenstandswert übernommen.
Oder übergreifend in der Gebühren-Standardpositionen:
Wählen Sie im Navigationsbereich im DATEV Arbeitsplatz unter Organisation | Stammdaten | Standardpositionen die entsprechende Gebühr aus. Öffnen Sie diese mit Doppelklick. Setzen Sie im rechten Bereich den Haken bei „GW/Berechnungsgrundlagen-Vorbelegung“. Die Einstellung in der Gebühren-Standardposition greift nur für alle ab diesem Zeitpunkt neu angelegten Gebühren.
Die Einstellung der Vorbelegung des Gegenstandswerts funktioniert allerdings nur, wenn Sie den Rhythmus monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich ausgewählt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Lea Wrosch
DATEV eG
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