Liebe Community,
ich habe Fragen zur Entgeltumwandlung BAV.
Eine neue Arbeitnehmerin hat einen bereits bestehenden Vertrag, dieser würde der Mandant auch gerne erfüllen, jedoch weiß ich nicht ob und wie dies möglich ist.
Die Arbeitnehmerin soll als geringfügig Beschäftigte anfangen mit 450,- Euro und pauschal mit 2 Prozent versteuert.
Sie soll davon 410 Euro in eine BAV umwandeln.
Bis 536 Euro ist dies ja steuerfrei möglich.
Jedoch überschreitet sie dann die Sozi Freiheit von 268,- Euro.
Da sie ja nur pauschal Sozi Beiträge abführen würde und privat versichert ist, verwirrt mich dies nun.
Zusätzlich hat der alleinige Sozialversicherungsfreie Geschäftsführer der GmbH auch einen Alt Vertrag, der weiter bedient werden soll.
Auch hier weiß ich nicht, wie dies funktionieren könnte, da er ebenfalls Sozi frei und privat versichert ist.
Ist eine Umwandlung bei Aushilfen und GF überhaupt möglich?
Lieben Dank vorab und Viele sonnige Grüße aus Köln
Claudia Nohl
Hallo Frau Nohl,
die Gehaltsumwandlung kann für jeden Arbeitnehmer erfasst werden, so auch in diesen Fällen.
Legen Sie hierzu den Vertrag unter Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Vertragsdaten an und erfassen Sie dort die Gehaltsumwandlung mit der entsprechenden Bezugslohnart. Weitere Informationen können Sie dem Dokument Betriebliche Altersvorsorge (bAV) entnehmen.
Freundliche Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG