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steuerfreie Überlassung eines E-Bikes in der Lohnabrechnung

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letzte Antwort am 19.02.2019 08:50:32 von gülzow
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gülzow
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Liebe DATEV-Community,

sofern Fahrräder / E-Bikes zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn an Arbeitnehmer überlassen werden, ist dieser Sachbezug zumindest vorübergehend bis 2021 Steuer- und SV-frei.

Weiß eventuell jemand, ob dieser Bezug weiterhin auf der Lohnabrechnung im Gesamtbrutto enthalten sein darf?

Wie rechnet ihr das ab?

Wir sind uns unsicher, nachdem laut der neuen  Entgeltbescheinigungsverordnung ab 01.01.19 die steuerfreien Reisekosten ja bekanntlich nicht mehr im Gesamtbrutto erscheinen dürfen.

In der Literatur haben wir bisher nichts einschlägiges betreffen der Fahrräder gefunden...

Vielen Dank vorab.

Freundliche Grüße

Anita Gülzow

Michael-Renz
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Hallo Frau Gülzow,

ich meine es ist zu unterscheiden zwischen:

§1 ABS. 2 = Umfang der zu bescheinigenden Entgeltbestandteile

§1 ABS. 3 = Berechnung des Gesamtbruttos.

Das E-Bike ist nach wie vor ein „geldwerter Vorteil“ und damit Bestandteil der zu bescheinigenden Entgeltbestandteile.

§ 1 EBV, Inhalt der Entgeltbescheinigung

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
bodensee
Experte
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sehen sie mal hier:

e bike steuerfrei ab 2019

hier habne ir das Thema E-bike und umsatzsteuer diskutiert mit divergierenden Ergebnissen.

M.E. das Steuer und SV Frei und in der Entgeltbescheinigung finanzamt das Steuerbrutto

damit ohne E-bike anzugeben ist und dto. in der SV . Das SV Brutto sollte zwar den geldwerten Vorteil enthalten aber mit 0,-- , daher kein Ausweis.

Sie können das ja selbst über die Lohnart Ausweis GB ja / Nein steuern. Entscheidend ist m.E. der Wert nur für die Umsatzsteuer.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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gülzow
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Vielen Dank Herr Renz,

das gebe ich mal an unsere Lohnsachbearbeiter so weiter, damit sie sich das nochmal anschauen. M.E. machen wir uns wohl zu viele Gedanken - offenbar kann es einfach unverändert im Gesamtbrutto enthalten sein - nur eben steuer-/svfrei...

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gülzow
Beginner
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Hallo Herr Eberhardt,

ich danke Ihnen für den Hinweis auf die bereits bestehende Diskussion! Die war bisher an mir vorbei gegangen!

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letzte Antwort am 19.02.2019 08:50:32 von gülzow
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