Ich erstelle Abschlagsrechnungen für gemischte Aufträge mit sowohl Ware als auch Leistung im selben Auftrag.
Ich berechne einen pauschalen Abschlag (bestimmter Prozentsatz des Gesamtauftrags). Wenn ich jetzt einen der beiden Typen auswähle, bringt das nachher meine Auswertung durcheinander, in der ich sehen möchte, wieviel Erlös ich mit Ware und Dienstleistung jeweils gemacht habe.
Guten Tag,
es ist nicht möglich in einer Abschlagsrechnung den Betrag in Ware uns Leistung aufzuteilen.
Es müssten zwei Abschlagsrechnungen erstellt werden, wenn Sie Ihre Auswertungen korrekt halten möchten. Einmal mit Ware und einmal mit Leistung.
Mit freundlichen Grüßen.
DATEV eG
Alexandra Lang