Guten Tag,
ab 2019 müssen die steuerfreien Reisekosten auf der LSt-Bescheinigung ausgewiesen werden. Die Lohnabrechnung Dezember mit automatischer Erstellung der LSt-Bescheinigung erfolgt wegen der SV-Fälligkeit relativ zeitig. Reisekosten zum Dezemberende, die vielleicht auch schon bar ausbezahlt wurden, werden mir erst im Januar 2020 mitgeteilt. Wie wäre jetzt das korrekte Verhalten? Wiederholungsabrechnungen für neue LSt-Bescheinigungen innerhalb der ersten drei Wochen mit Schlüsselung "Entstehungsprinzip" für alle Firmen kann nicht die Lösung sein. Sehe ich den Sachverhalt zu kompliziert? Aber viele unserer Firmen rechnen die Reisekosten bisher außerhalb der Lohnabrechnung ab, so dass ich fehlende Informationen nur aus der Buchhaltung bekomme. Für die Lohnabrechnung immer zu spät. Gibt es praktikable Ratschläge?
Freundliche Grüße und vielen Dank vorab.
Kerstin Blas
Hallo Frau Blas,
grundsätzlich ist eine erneute Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung 2019 durch das Entstehungsprinzip eine Möglichkeit.
Falls die ersten drei Januarwochen des Jahres 2020 bereits vorüber sind und keine erneute Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung mehr zugelassen, kann eine Nachberechnung mit dem Zuflussprinzip erfolgen.
Dadurch würde der Ausweis der steuerfreien Reisekosten auf der Lohnsteuerbescheinigung 2020 erfolgen.
Andere Möglichkeiten zur Abrechnung gibt es im Programm LODAS für diesen Fall nicht.
Freundliche Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG