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UV Mitgliedschaft bei Arbeitgebern als Privathaushalt nötig?

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letzte Antwort am 18.02.2019 14:20:39 von stefans
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jb_gkb
Einsteiger
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Privathaushalt A stellt ab sofort eine Putzfrau B mit Std. Lohn ein und eine Aushilfe C als Bürokraft auf 450 € Basis.

Muss hierfür eine Mitgliedschaft zur Unfallversicherung beantragt werden?

Gruß JB

björn
Experte
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Hallo Herr Bröhl,

ja das müssen Sie. Hier in Baden-Württemberg macht das die UKBW.

Gruß

BN

jb_gkb
Einsteiger
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Die Putzfrau B hat neben dem Job im Haushalt A noch einen anderen Minijob. Zusammen mit den beiden Jobs wird sie wahrscheinlich über die 450€ kommen, daher wird sie bei Haushalt A als normal versicherungspflichtig angestellt.

Aushilfe C bekommt als geringfügig Beschäftigte 450€.

Welche UV wäre hier am sinnvollsten?

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Thomas_Kahl
Meister
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Bei Angestellten in Privathaushalten sind die jeweiligen Unfallkassen des Bundeslandes zuständig. Im Falle von Björn UKBW = Unfallkasse Baden.-Würtemberg. Bei Ihnen dann die UK des Bundeslandes wo der Haushalt liegt.

MfG
T.Kahl
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stefans
Fortgeschrittener
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Die Putzfrau B hat neben dem Job im Haushalt A noch einen anderen Minijob. Zusammen mit den beiden Jobs wird sie wahrscheinlich über die 450€ kommen, daher wird sie bei Haushalt A als normal versicherungspflichtig angestellt.

Falls das nicht klar ist: Der andere Minijob wird auch sozialversicherungspflichtig.

Würde B mit beiden Minijobs max. 450 Euro verdienen, käme für B das Haushaltscheckverfahren in Frage.

cro
Experte
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Hallo,

im Haushaltsscheckverfahren für Minijobber in Privathaushalten werden 2019 über die Knappschaft 1,6% für die Unfallversicherung entrichtet. Da werden die Unfallkasse des zuständigen Bundeslandes oder eine BG nicht benötigt.

Gruß

C. Rohwäder

jb_gkb
Einsteiger
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Die Putzfrau A wird den Job im Haushalt aber nicht als Minijob antreten, sondern als Hauptbeschäftigung.

Dann bleibt der Minijob in der anderen Firma X so wie er ist.

Dann brauch ich doch eine Anmeldung z.B. bei der VBG, richtig? @

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stefans
Fortgeschrittener
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Die Putzfrau A wird den Job im Haushalt aber nicht als Minijob antreten, sondern als Hauptbeschäftigung.

Das geht nur, wenn Sie im Haushalt A mehr als 450 Euro verdienen wird. (Das widerspricht Ihrer Aussage in Beitrag 2. Außer ich habe Sie missverstanden).

Dann brauch ich doch eine Anmeldung z.B. bei der VBG, richtig? @

Nein, sondern entsprechend der Beiträge von björn und Herrn Kahl bei der jeweiligen Unfallkassen des Bundeslandes: DGUV: Unfallkassen

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letzte Antwort am 18.02.2019 14:20:39 von stefans
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