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Bewirtung anlässlich Geburtstag Arbeitgeber

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letzte Antwort am 25.02.2019 10:40:07 von floreana
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floreana
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Guten Morgen,

anlässlich eines runden Geburtstages eines Partners (RA-Kanzlei) wurde eine Feier gegeben (im Unternehmen selbst, während der Arbeitszeit), bei der alle übrigen Partner sowie alle Arbeitnehmer anwesend waren. Darf ich nun die Bewirtungskosten (ca. 25 Euro pro Teilnehmer) als Betriebsausgabe komplett absetzen?

Danke für Unterstützung!

floreana
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 5
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Guten Morgen,

kann mir hier wirklich niemand weiterhelfen? Wäre für Tipps sehr dankbar!

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stefans
Fortgeschrittener
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Moin Moin,

die Frage sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären.

Für eine Einschätzung benötigt man deutlich mehr Angaben zu diesem Fall und selbst dann kann die Antworten lauten: "Es kommt darauf an".

Einen Ansatzpunkt können Sie z.B. hier finden: Wann die Kosten einer Geburtstagsfeier abgezogen werden dürfen | Finance | Haufe

Beste Grüße

Stefan

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bodensee
Experte
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Nachricht 4 von 5
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Wie Herr Stefans schon geschrieben hat es kommt drauf an.

Bewirtungskosten werden es m.E. nicht sein bzw. nur zum Teil:

wenn die AN der Kanzlei bewirtet werden würde ich diesen Teil auf freiwillig soz. Aufwendungen verbuchen.

Die anderen Parnter der Kanzlei hier befinden wir uns im Bereich der Bewirtungskosten.

Es wird zu prüfen sein, ob ausschließlich betrieblich veranlasst oder ob es sich um Mischaufwendungen handelt. Gibt es einen Teilnehmerliste , auch private Gäste Ehepartner , Kinder anwesend usw.  Daher sollte hier der StB der Kanzlei befragt werden.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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floreana
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 5
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Herzlichen Dank an Sie beide für die Rückmeldung. Werde die Buchungen dann so vornehmen wie beschrieben (teils freiw. soz. Aufwendungen, teils Bewirtungskosten). Und wenn doch Externe dabei waren, würden ich diese auf Bewirtungskosten buchen mit Splittung 70% /30%, richtig?

Einen schönen Tag,

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letzte Antwort am 25.02.2019 10:40:07 von floreana
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